Bundesregierung bestätigt Versicherungspflichtgrenze

Schon vor einigen Wochen hatte die Bundesregierung die neuen Versicherungspflichtgrenzen und die Beitragsbemessungsgrenze in der PKV bekanntgegeben, jetzt folgte die offizielle Bestätigung für das Jahr 2013. Danach liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 52.200 Euro pro Jahr oder 4.350 Euro im Monat.

[Adsenseresp]Wer bereits am 31. Dezember 2002 von der Versicherungspflicht entbunden war, unterliegt der Versicherungspflichtgrenze von 47.250 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt in 2013 47.250 Euro jährlich und ist damit im Vergleich zu 2012 ebenfalls gestiegen. Maßgeblich ist die Beitragsbemessungsgrenze auch für privat Versicherte, legt sie doch die Höhe des maximalen Arbeitgeberzuschusses für die Krankenversicherung fest.

Mit dem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze haben Arbeitnehmer das Recht, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die Beitragsbemessungsgrenze legt dagegen fest, bis zu welcher Höhe für das Arbeitsentgelt ein Versicherungsbeitrag in der Krankenversicherung erhoben wird.

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