Der Bundesgerichtshof hat in der vergangenen Woche entschieden, dass die gängige Vermittlerregelung für private Zusatzversicherungen auch für die AOK Nordost Geltung besitzt.
Die Vermittlung von privaten Zusatzkrankenversicherungen gehört in die Hände von erfahrenen Versicherungsvermittlern. Im besten Fall entscheidet man sich für einen unabhängigen Makler, der den Überblick über alle Gesellschaften am Markt hat. Er wird den individuellen Bedarf feststellen, darauf aufbauend empfiehlt er nach einem Versicherungsvergleich die passende Zusatzpolice. Damit der Makler seinen Aufgaben kompetent nachgehen kann, muss er die erforderliche Sachkunde nachweisen und sich bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer eintragen lassen. Dieses Verfahren ist seit 2007 vorgeschrieben und gilt uneingeschränkt für die Vermittlung von privaten Krankenversicherungen und Zusatzkrankenversicherungen. Doch jetzt wurde bekannt, dass die AOK Nordost sich an diese geltenden Vorschriften offenbar nicht gehalten hat: Sie vermittelte bisher ungestört private Zusatzpolicen, ihre Mitarbeiter wiesen dabei nicht die erforderlichen Sachkenntnisse mit der nötigen IHK-Eintragung auf.
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Jetzt hat der Bundesgerichtshof in der vergangenen Woche entschieden, dass die gängige Vermittlerregelung auch für die AOK Nordost gilt. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen an dieser Stelle wissen, dass private Zusatzpolicen ein Produkt sind, welches man nur bei einem privaten Krankenversicherer abschließen sollte. Davon abzugrenzen sind die Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherer, die dem Versicherten zwar zusätzliche Leistungen bringen, die aber nicht mit der privaten Zusatzkrankenversicherung vergleichbar sind.
Sollte man sich als gesetzlich Versicherter auf der Suche nach einer zusätzlichen Absicherung mit der eigenen Krankenkasse als Anbieter konfrontiert sehen, empfiehlt sich die Beauftragung eines Maklers mit einem unabhängigen Versicherungsvergleich. Nur so findet man eine Versicherung, die beste Leistungen zu vertretbaren Preisen bringt. Das hat offenbar auch der Bundesgerichtshof ähnlich gesehen und deshalb gegen die AOK Nordost entschieden.