Der Bundesgerichtshof hat in der vergangenen Woche entschieden, dass die gängige Vermittlerregelung für private Zusatzversicherungen auch für die AOK Nordost Geltung besitzt.
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Jetzt hat der Bundesgerichtshof in der vergangenen Woche entschieden, dass die gängige Vermittlerregelung auch für die AOK Nordost gilt. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen an dieser Stelle wissen, dass private Zusatzpolicen ein Produkt sind, welches man nur bei einem privaten Krankenversicherer abschließen sollte. Davon abzugrenzen sind die Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherer, die dem Versicherten zwar zusätzliche Leistungen bringen, die aber nicht mit der privaten Zusatzkrankenversicherung vergleichbar sind.
Sollte man sich als gesetzlich Versicherter auf der Suche nach einer zusätzlichen Absicherung mit der eigenen Krankenkasse als Anbieter konfrontiert sehen, empfiehlt sich die Beauftragung eines Maklers mit einem unabhängigen Versicherungsvergleich. Nur so findet man eine Versicherung, die beste Leistungen zu vertretbaren Preisen bringt. Das hat offenbar auch der Bundesgerichtshof ähnlich gesehen und deshalb gegen die AOK Nordost entschieden.