Betrügerische Pflegedienste – Neues Gesetz auf dem Weg

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Neues Pflegestärkungsgesetz vor der Einführung – Mit den neuen Regeln sollen Pflegebedürftige besser vor betrügerischen Pflegediensten geschützt werden.

Wenige Tage vor der Sommerpause hat die Bundesregierung das dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) im Entwurf auf den Weg gebracht. Mit den neuen Regeln sollen Pflegebedürftige besser vor betrügerischen Pflegediensten geschützt werden. Außerdem soll die Beratung vor Ort optimiert werden, und es soll im Alltag mehr Unterstützung für Betroffene geben. Sofern das Gesetz den Bundesrat passiert, könnten die Änderungen zum 01. Januar 2017 greifen.

Mit dem neuen Gesetz soll Pflege dort ankommen, wo sie erforderlich ist. Deshalb soll die Pflegeberatung der Kommunen ausgebaut werden. Besonders wichtig ist die Kontrolle, um Pflegebedürftige, die Angehörigen und Pflegekräfte noch besser vor betrügerischen Pflegediensten zu schützen. In der Vergangenheit hatte sich gezeigt, dass es unter den Pflegediensten in Deutschland leider auch einige schwarze Schafe gibt, die die Situation der Betroffenen und der Pflegekräfte ausnutzen. Diesem Vorgehen soll nun ein Riegel vorgeschoben werden. Nach aktuellen Untersuchungen entsteht der Pflegeversicherung pro Jahr ein Schaden von rund einer Milliarde Euro durch betrügerische Pflegedienste.

Tipps der Redaktion:

In Zukunft sollen die Länder eine Infrastruktur gewährleisten, deren Kapazitäten zur Betreuung von Pflegefällen ausreichen. Durch das PSG III werden die Pflegekassen verpflichtet, Ausschüsse einzurichten, die sich mit der regionalen Versorgung auseinandersetzen. Empfehlungen der Ausschüsse sollen in Zukunft in Vertragsverhandlungen eingehen, sofern sie auf Verbesserungen der Versorgung abzielen. So möchte man eine Unterversorgung bei der ambulanten Pflege vermeiden, wenn beispielsweise Leistungen der Pflegedienste durch mangelnde Wirtschaftlichkeit eingestellt werden.

Von großer Bedeutung könnte das systematische Prüfrecht der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Wenn Pflegedienste nur Leistungen für die häusliche Pflege erbringen, darf der Medizinische Dienst der Krankenkassen diese in Zukunft prüfen. In diesen Stichproben sollen Personen einbezogen werden, die Leistungen der häuslichen Krankenpflege bekommen. Die Dokumentationspflichten der Pflegekräfte werden entsprechend der Regelungen bei der ambulanten Altenpflege angepasst. Zusätzlich sollten Abrechnungsprüfungen durch die Pflegekassen und durch den Medizinischen Dienst durchgeführt werden.

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