Foto: ©iStock.com/kaspiic
Nürnberger erneuert SBU-Tarif – Bessere Berufsunfähigkeitsversicherung Nürnberger: Versicherte können sich in Zukunft auf einige inhaltliche Verbesserungen freuen.
Klare Bedingungen und einige andere Änderungen machen den neuen Premiumtarif der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Nürnberger aus. Neben mehreren Klarstellungen gibt es auch einige inhaltliche Verbesserungen, auf die sich Versicherte in Zukunft freuen können. Damit ist vor allen die Premiumvariante der Tarifreihe sehr empfehlenswert für Versicherte, die einen hochwertigen Schutz gegen den Verlust der Arbeitskraft wünschen.
Bessere Berufsunfähigkeitsversicherung Nürnberger: Jetzt kostenlose Beratung anfordern
Arbeitsunfähigkeitsklausel: Bessere Berufsunfähigkeitsversicherung Nürnberger
Auffallend ist die umfangreiche Arbeitsunfähigkeitsklausel. Sie sieht eine Leistung für 24 Monate vor, die nach einem Zeitraum von 16 Wochen beantragt werden kann, sofern nach einer weiteren Krankschreibung der Zeitraum von sechs Monaten überschritten ist. Ein Antrag auf Berufsunfähigkeit muss nicht parallel gestellt werden. Das ist sinnvoll, weil langfristig Kranke kaum in der Lage sind, das komplexe Antragsverhalten auf Zahlung der BU-Leistung durchzuhalten.
Tipps der Redaktion:
In der Premiumvariante des Tarifes ist außerdem eine Leistung bei Pflegebedürftigkeit vorgesehen. Sie wird lebenslang gezahlt, wenn sie innerhalb der Versicherungsdauer festgestellt wird. Die Definition für die konkrete Verweisung wurde im Tarif klarer formuliert. Ebenfalls im Sinne des Versicherten ist der Verzicht auf eine Meldepflicht, wenn eine gesundheitliche Verbesserung festgestellt wird. Damit riskiert der Versicherte nicht, dass er seine Rente zum Teil zurückzahlen muss. Positiv zu erwähnen ist auch der Verzicht auf jegliche Mitwirkungspflichten. Vom Versicherten wird also nicht verlangt, eine Diät einzuhalten oder einen Entzug zu machen, wenn der Arzt dies für angebracht erachtet. Obwohl dies natürlich im gesundheitlichen Interesse des Versicherten wäre, darf die Versicherung dies nicht verlangen. Eine weitere Verbesserung der Bedingungen liegt darin, dass die Untersuchung beim drohenden Leistungsfall nicht unbedingt in Deutschland durchgeführt werden muss. Innerhalb der EU würde vom Versicherer geprüft, ob eine Untersuchung auch im Ausland gleichwertig ist.
Abgerundet wird der Premiumtarif durch die neuen Nachversicherungen. Bei einem bestimmten Ereignis darf sie innerhalb von 12 Monaten vorgenommen werden, ohne dass eine Gesundheitsprüfung anfällt. Insgesamt, so nehmen Versicherungsfachleute an, dürfte sich die Nürnberger mit den Tarifanpassungen wieder auf den vorderen Plätzen der unabhängigen Tarifrankings wiederfinden.