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Wann besteht Erwerbsunfähigkeit? Die Erwerbsunfähigkeit ist von der Berufsunfähigkeit scharf abzugrenzen. Erwerbsunfähig ist, wer nicht mehr oder nur eingeschränkt am Arbeitsleben teilnehmen kann. Anders als eine Berufsunfähigkeit geht man bei einer Erwerbsunfähigkeit also davon aus, dass der Betroffene überhaupt nicht mehr am Berufsleben teilnehmen kann.
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Wann besteht Erwerbsunfähigkeit: Unterschied Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
Im Fall der Erwerbsunfähigkeit kann der Betroffene nicht nur seine bisherige ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausführen, er wird auch keinen anderen Beruf mehr annehmen können. Dieser Beruf kann von seiner bisherigen Qualifikation, seinem Verdienst und von seinem sozialen Ansehen her völlig anders gestaltet sein als die bisherige Tätigkeit. Während die Berufsunfähigkeit also auf die Ausübung einer adäquaten und angemessenen Tätigkeit abstellt, geht die Erwerbsunfähigkeit davon aus, dass man dem Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen überhaupt nicht mehr zur Verfügung steht.
Wann besteht Erwerbsunfähigkeit: Ansprüche Erwerbsminderungsrente
Eine diagnostizierte Erwerbsunfähigkeit führt zur Zahlung einer vollen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, wenn der Betroffene weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Steht der Erkrankte dem Arbeitsmarkt zwischen drei und sechs Stunden täglich zur Verfügung, erhält er eine halbe Erwerbsminderungsrente. Bei einer täglichen Verfügbarkeit von mehr als sechs Stunden hat der Betroffene keinen Anspruch auf Zahlung einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.
Möglichkeiten zur Absicherung durch Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Zur Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit kann jeder Arbeitnehmer oder Selbständige eine entsprechende private Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen. Da der Versicherungsfall bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung definiert ist als die Unfähigkeit, überhaupt irgendeine Tätigkeit am Arbeitsmarkt auszuüben, ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung etwas günstiger als die Berufsunfähigkeitsversicherung. Trotzdem bleibt zu erwähnen, dass Leistungsausschlüsse, Klauseln und Gesundheitsprüfungen bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung der privaten Versicherer eine erhebliche Rolle spielen. Insbesondere die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als eine Absicherung, bei der die Versicherungen ihre Versicherten immer wieder mit Leistungsausschlüssen oder mit Zahlungsverweigerungen konfrontieren.
Geht es um die Absicherung einer Existenz, wie es bei der Zahlung einer EU-Rente oder einer BU-Rente regelmäßig der Fall ist, kommt den Ausschlüssen, Klauseln und Versicherungsbedingungen eine erhebliche Bedeutung zu. Vor jedem Vertragsabschluss einer EU-Rente ist deshalb eine sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen zu empfehlen.