Verhandlungsmöglichkeiten Berufsunfähigkeitsversicherung bei Aufnahmeproblemen

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Die Verhandlungsmöglichkeiten für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem BU-Versicherer bei Aufnahmeproblemen. Hier sehen Sie wie Sie bei einer Ablehnung für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem Versicherer in Verhandlungen treten können und welche Verhandlungsthemen zum Erfolg für einen Abschluss führen können.

1. Vereinbarung einer Wartezeit
2. Verkürzung des Versicherungsschutzes
3. Verringerung der Berufsunfähigkeitsrente
4. Leistungsausschluss für Vorerkrankung

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Für den Antragsteller mag es sich im ersten Augenblick dramatisch anhören, wenn der Versicherer den gewünschten Versicherungsschutz nicht ohne Probleme gewähren möchte. Dennoch gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, doch noch einen Vertrag abzuschließen, wenn man einige Bedingungen des Versicherungsunternehmens akzeptiert. Auch wenn sich die Annahme als problematisch erweist, besteht durchaus Spielraum für einen Versicherer der Berufsunfähigkeitsversicherung, um zu einem Vertragsabschluss zu kommen. Als Antragsteller sollte man einige Varianten des Versicherungsschutzes im Hinterkopf haben, welche man dem Versicherer bei Bedarf unterbreiten kann.

1. Vereinbarung einer Wartezeit

So kann sich im Einzelfall die Vereinbarung einer Wartezeit empfehlen. Der Versicherer schließt dann einen Vertrag mit dem Antragsteller ab, der Versicherungsschutz greift aber erst nach einer mehrmonatigen oder gar nach einer mehrjährigen Wartezeit. In der privaten Krankenversicherung sind solche Wartezeiten durchaus üblich, auch private Rentenversicherungen leisten in der Regel nicht sofort nach dem Vertragsabschluss. Während der Wartezeit werden alle Beiträge gezahlt, wird der Antragsteller berufsunfähig, erhält er allerdings keinen Versicherungsschutz. Erst nach dem Ablauf der Wartezeit kommt die vereinbarte Absicherung in vollem Umfang zum Tragen.

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2. Verkürzung des Versicherungsschutzes

Auch eine Verkürzung des Versicherungsschutzes bis zum 60. Lebensjahr kann sich anbieten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen werden, weil dann der Eintritt ins Rentenalter bevor steht. Eine Police mit einem Endalter von 60 Jahren wird allerdings deutlich günstiger sein, denn gerade mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, dass eine Berufsunfähigkeit eintritt. Wer also den Preis für seinen Versicherungsschutz reduzieren möchte, schließt den Vertrag lediglich bis zum Endalter von 60 Jahren ab und verzichtet in den letzten Jahren seines Berufslebens auf eine solide Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit.

3. Verringerung der Berufsunfähigkeitsrente

Alternativ kann eine Reduktion der BU-Rente in Frage kommen. Natürlich sollte die Rente bei Berufsunfähigkeit so bemessen sein, dass der Lebensstandard aufrechterhalten werden kann. Macht der Versicherer aber Probleme bei der Annahme des Antrags, kann man eine Absenkung der gewünschten BU-Rente anbieten. Damit dürfte sich auch der Preis für den Versicherungsschutz reduzieren.

4. Leistungsausschluss für Vorerkrankung

Wer an einer Vorerkrankung leidet und deshalb eine Ablehnung des Antrags befürchtet, kann einen Leistungsausschluss für diese Erkrankung anbieten. Liegt also eine verminderte Sehschärfe vor, kann man vorschlagen, auf die Leistung einer BU-Rente zu verzichten, sofern der Verlust der Arbeitskraft auf die reduzierte Sehstärke zurückzuführen ist. Auch damit bietet sich dem Versicherer die Möglichkeit, einen Antrag bei Vorerkrankungen zu akzeptieren.

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