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Gesetzliche Berufsunfähigkeit: Seit der Reform der Renten erhalten Berufstätige nur noch unter sehr eingeschränkten Bedingungen eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wegen Berufsunfähigkeit. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung gehört seitdem zu den wichtigsten Versicherungen für Berufstätige in Deutschland.
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Gesetzliche Berufsunfähigkeit: Private Vorsorge ist unverzichtbar
Zum 01. Januar 2001 wurde durch den Gesetzgeber eine Änderung für die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung eingeführt, die für zukünftige Empfänger dieser Leistung erhebliche Auswirkungen hatte. Durch das „Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“ erhalten Berufstätige nur noch unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wegen Berufsunfähigkeit. Seit diesem Zeitpunkt ist eine zusätzliche private Vorsorge gegen Berufsunfähigkeit wichtiger als jemals zuvor.
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Gesetzliche Berufsunfähigkeit: Gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wegen Berufsunfähigkeit nur für ältere Arbeitnehmer
Die gravierendste Änderung des neuen Gesetzes lag darin, dass jeder Berufstätige, der nach dem 01. Januar 1961 geboren wurde, keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wegen Berufsunfähigkeit hat. Bis zur Einführung des neuen Gesetzes galt jeder als berufsunfähig, der in dem von ihm ausgeübten Beruf durch eine Krankheit oder eine Behinderung zu mindestens 50 Prozent in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert war. Wenn zum 31.Dezember 2000 bereits ein Anspruch auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente bestand, blieb er weiter erhalten. Die Zahlung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente ist dann bis zum vollendeten 65. Lebensjahr gesichert, die bisher bestehenden Hinzuverdienstregelungen bleiben unverändert, wenn die Voraussetzungen für die Leistung weiter bestehen. Doch wer nach dem 01. Januar 1961 geboren ist, hat keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Rente wegen Berufsunfähigkeit. Für diesen Personenkreis – und damit für die ganze heute berufstätige Generation der Arbeitnehmer und der Selbständigen – gelten nur noch die Regelungen der Erwerbsminderungsrente. Die Voraussetzungen für den Bezug sind erheblich enger gesteckt als für den Erhalt der Berufsunfähigkeitsrente.
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Gesetzliche Berufsunfähigkeit: Die Erwerbsminderungsrente als gesetzliche Absicherung
Mit dem Gesetz zur Rentenreform wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurden die Leistungen in drei Stufen neu gestaffelt. Dabei spielt die Zeit, die der Erwerbsfähige täglich arbeiten kann, eine erhebliche Rolle. Nach dem neuen Gesetz gilt als vollständig erwerbsgemindert, wer dem Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden am Tag zur Verfügung steht. Wenn man zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, greift eine teilweise Erwerbsminderung. Wer noch mindestens sechs Stunden am Tag einem Beruf nachgehen kann, hat gar keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung.

– Quelle: Statistik der Deutschen – Rentenversicherung: Rentenzugang 2010
Gesetzliche Berufsunfähigkeit: Gesetzliche Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit und Verweisung
Wichtig zu wissen ist auch, dass der Begriff der Erwerbsminderung letztlich das Recht auf eine Verweisung beinhaltet. Einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat man nämlich nur, wenn man überhaupt nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen kann. Wenn aber die Chance besteht, noch eine beliebige andere Tätigkeit auszuüben, besteht dieser Anspruch nicht. Im schlimmsten Fall muss ein leitender Angestellter also als Pförtner arbeiten und ist dann nicht erwerbsgemindert. Unerheblich ist es, ob die neue Tätigkeit dem bisherigen finanziellen, gesellschaftlichen oder sozialen Umfeld entspricht oder ob der Status vergleichbar ist. Solange der Betroffene noch ganz oder teilweise am Arbeitsmarkt eingesetzt werden kann, besteht kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Damit sind die Chancen, eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu erhalten, stark eingeschränkt.
Die gesetzliche Rentenhöhe führt zur Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit
Wer einmal einen Blick auf den jährlichen Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung geworfen hat, findet dort auch Angaben zur Höhe der Erwerbsminderungsrente. Sie liegt regelmäßig deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen. Selbst wenn eine volle Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt wird, fällt sie erheblich geringer aus als das gewohnte Einkommen. Nicht selten sind Einbußen in Höhe von mehreren 1.000 Euro im Monat zu verkraften. Bedenkt man dann noch, dass man bei einer Erwerbsminderung schnell wieder gesund werden will und vielleicht hohe Krankheits- und Behandlungskosten aus eigener Tasche zahlen muss, wird klar, dass die Bezieher einer Erwerbsminderungsrente schnell in finanzielle Engpässe geraten, die bis in den Ruin führen können.
Hinzu kommt, dass der Antrag auf Rentenzahlung innerhalb von drei Kalendermonaten nach dem Eintritt der festgestellten Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung vorgelegt werden muss. Nur dann wird eine Zahlung der Rente von dem Monat an geleistet, zu dem die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt waren. Die Rente wegen Erwerbsminderung wird außerdem nur noch zeitlich befristet für drei Jahre gezahlt. Danach muss sie wieder neu beantragt werden.
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Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Um einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben, muss man außerdem innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Beginn der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. Das heißt, dass Berufsanfänger innerhalb dieser Karenzzeit von fünf Jahren keine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Diese enorm hohen Hürden für den Bezug einer Berufsunfähigkeitsversicherung für die Gesetzliche Berufsunfähigkeit machen eine private Vorsorge dringend notwendig.
So sorgt man für eine Berufsunfähigkeit privat vor
Die hohen Voraussetzungen für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente, die aktuellen Umstände für die gesetzliche Berufsunfähigkeit und die geringe Höhe der Rente machen deutlich, dass eine private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit unbedingt zu empfehlen ist. Das wichtigste Instrument dafür ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn der Versicherte den versicherten Beruf aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr ausüben kann. Dabei genügt eine 50-prozentige Berufsunfähigkeit. Nach aktuellen Studien glauben mehr als 25 Prozent der Berufstätigen, ihren aktuellen Beruf nicht bis zum Beginn des Rentenalters auszuüben. Gerade in Berufen mit einem hohen Anteil an körperlichen Tätigkeiten, wie es häufig im handwerklichen Bereich der Fall ist, dürfte diese Gefahr besonders groß sein. Dabei stehen Erkrankungen des Muskel-Skelett-Apparats, die eine Bewegungseinschränkung nach sich ziehen könnten, nicht einmal an erster Stelle der häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Sie sind zwar in rund 25 Prozent der Fälle der Grund für den Verlust der Arbeitskraft, doch noch häufiger sind es psychische Erkrankungen wie Burnout und Depressionen, die zu einem längerfristigen Arbeitskraftverlust führen. Über 30 Prozent der Betroffenen führen psychische Erkrankungen derzeit als Grund für ihre Berufsunfähigkeit an. Eine vernünftige Berufsunfähigkeitsversicherung ist also unabdingbar, wenn man sich vor diesen Gefahren schützen will. Doch wie findet man eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung, die einerseits bezahlbar ist und die andererseits die Versorgungslücke schließt?
Abschluss Berufsunfähigkeitsversicherung nur nach Beratung
Im besten Fall lässt man sich vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung von einem erfahrenen Versicherungsexperten beraten. Er hilft dabei, die Höhe der zu versichernden BU-Rente richtig zu berechnen. Er unterstützt dabei, die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Vor allem aber führt er einen Tarifvergleich durch und ist auch zur Stelle, wenn es um eine anonyme Risikovoranfrage bei dem Versicherer geht. So findet man gemeinsam mit dem Fachmann heraus, welcher Anbieter mit welchem Tarif der ideale Partner für die richtige private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist. Aus der Kombination der gesetzlichen und der privaten Versicherung sollte ein Schutz entstehen, der Berufstätige vor dem wichtigen Risiko der krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit schützt.