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Die Gastronomie gehört zu den Berufszweigen mit erhöhtem Risiko für Berufsunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher für diese Berufsgruppe besonders wichtig. Das höhere Risiko berufsunfähig zu werden, kann jedoch zu höheren Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung führen. Doch wie können höhere Beitrage verhindert werden und worauf ist bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für die Gastronomie überhaupt zu achten?
Foto: ©iStock.com/gilaxia
Wen es in die Gastronomie verschlägt, der kann aus einer Reihe verschiedener Ausbildungsberufe wählen. Die Fachkraft im Gastgewerbe umfasst gleich einen großen Teil der Tätigkeiten in der Gastronomie. Die Arbeit kann sowohl in der Küche, im Service als auch im Büro verrichtet werden. Die klassischen Ausbildungszweige in der Gastronomie sind der Koch, der Restaurantfachmann (Refa), der Hotelfachmann (Hofa) und der Hotelkaufmann. Daneben hat sich auch der Fachmann für Systemgastronomie etabliert.
Gemein haben Tätigkeiten in der Gastronomie, dass sie von körperlicher Arbeit geprägt sind. Hinzu kommen häufig Zeitdruck und Stress. Nicht zu unterschätzen sind häufig auch unregelmäßige Arbeitszeiten, wie Spätschichten, Nachtdienste, Wochenendarbeit oder auch kurze Wechsel. Die Kombination aus körperlicher Arbeit, Stress, gepaart mit unregelmäßigen Arbeitszeiten, kann sehr erschöpfend wirken und bedeutet eine hohe Belastung für Körper und Geist.
Langes Stehen und das Bewegen von auch schweren Gegenständen führt bei vielen Arbeitnehmern und Selbständigen in der Gastronomie zu körperlichen Beschwerden. Insbesondere Köche laufen nach Jahren der Tätigkeit Gefahr Rückenbeschwerden zu erleiden und damit mittelfristig berufsunfähig zu werden. Aber auch Mitarbeiter in Service und Hotelfachleute sind davon betroffen. Neben körperlichen Leiden sind heute auch psychische Erkrankungen ein ernst zu nehmendes Risiko und immer häufiger ein Grund für eine Berufsunfähigkeit.

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In einem schönen Luxushotel zu arbeiten, die Schönen und Reichen dieser Welt beim Zimmerservice zu treffen oder schmackhafte Leckereien auf den Tisch zu zaubern: So stellen sich junge Menschen einen Beruf in der Gastronomie vor. Vielleicht möchte man sogar auf einem Kreuzfahrtschiff anheuern und spannende Urlaubsziele besuchen. Mit einer fundierten Ausbildung und mit etwas Berufspraxis mag das alles sogar möglich sein. Ist der erste Arbeitsvertrag unterschrieben, steht dem jungen Menschen dann die Welt offen, und es heißt nur noch, die eigenen Träume zu verwirklichen. Und spätestens jetzt ist es höchste Zeit, an eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu denken. Aber benötigt man diese teure Versicherung wirklich?
Berufsunfähig? Mir passiert schon nichts…
Gerade am Anfang der Gastronomieausbildung ist man natürlich voller Ambitionen und Motivation. Endlich ist es geschafft, man hat einen Ausbildungsvertrag in der Tasche, und das erste Gehalt ist auch bald auf dem Konto. Genau jetzt ist also der richtige Zeitpunkt, von der großen weiten Welt zu träumen. Wer möchte schon darüber nachdenken, dass man irgendwann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Restaurant stehen kann? Wer glaubt schon daran, dass man sich durch einen Sturz beim Sport so verletzt, dass man das lange Stehen im Service nicht mehr aushält? Schließlich ist man ja sportlich aktiv, Rückenprobleme bekommen also nur diejenigen, die sich nicht aktiv betätigen. Und gestresst ist man ja auch nicht, denn man liebt seinen Job am Herd, im Restaurant oder am Empfang. Also ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eigentlich völlig überflüssig. Doch genau dieser Irrglaube ist gefährlich.
Jeder Fünfte wird irgendwann berufsunfähig
Aktuelle Studien der Deutschen Rentenversicherung und der großen Versicherer belegen, dass in Deutschland rund 20 Prozent der Berufstätigen im Lauf ihres Lebens mindestens einmal berufsunfähig werden. Das heißt, dass mindestens für einen Zeitraum von mehreren Monaten kein Gehalt mehr fließt. Spätestens dann ist der gewohnte Lebensstandard massiv bedroht, und es besteht die Gefahr, dass man sich eine schicke Wohnung nicht mehr leisten kann oder dass man das geliebte Auto verkaufen muss.
Wenn man aber auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen ist und keine private BU-Rente erhält, ist Sparen an allen Ecken und Enden angesagt, um finanziell über die Runden zu kommen. Und genau dieses Risiko trifft eben jeden Fünften, der heute berufstätig ist. Überlegt man dann noch, dass Rückenprobleme, Bandscheibenvorfälle oder Muskel- und Skeletterkrankungen zwar in gut 20 Prozent der Fälle die Ursache für einen Verlust der Arbeitskraft sind, dass aber ein Burnout bei jedem Dritten zur dauerhaften Arbeitsunfähigkeit führen, wird klar, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung vielleicht doch nicht so überflüssig ist, wie man auf den ersten Blick meinen könnte. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte also von jedem Berufstätigen abgeschlossen werden. Doch wie sehen eigentlich die Versicherer die Gastronomie als Branche?
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Gastronomie: Eine Branche mit erhöhtem Risiko
Natürlich haben die Versicherungsgesellschaften ein waches Auge auf Wirtschaftszweige, in denen das Risiko einer Berufsunfähigkeit erhöht ist. Leider gehört die Gastronomie eindeutig zu diesen gefährdeten Zweigen. Wer also als Koch in der Küche arbeitet, hat nach Meinung der Versicherungsexperten ein höheres Risiko, berufsunfähig zu werden. Wer als Restaurantfachmann täglich mit Gästen zu tun hat, an der Rezeption arbeitet oder vielleicht anderweitig im Service hinter den Kulissen tätig ist, sieht sich ebenfalls einem erhöhten Risiko für Berufsunfähigkeit ausgesetzt.
Dazu muss man nicht einmal ein sehr gefährliches Hobby oder eine spannende Sportart ausführen. Die Gefahr, im Alltag zu erkranken, ist mindestens genauso groß. Schließlich gehören auch Unfälle aller Art oder Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt oder sogar Allergien zu den Ursachen einer Berufsunfähigkeit. Das Risiko, irgendwann nicht mehr arbeiten zu können, sichert eine Berufsunfähigkeitsversicherung natürlich ab. Doch genau dafür verlangen die Versicherer bei sogenannten Risikogruppen einen hohen Preis. Da es sich bei den Berufen in der Gastronomie um eine Berufsgruppe mit erhöhtem Gefahrenpotenzial handelt, erhalten die einzelnen Berufe eine Einstufung in eine hohe Risikogruppe.
Daraus resultieren unmittelbar höhere Beiträge für den Versicherungsschutz. Wer also eine Berufsunfähigkeitsversicherung für die Gastronomie abschließen will, muss tendenziell mit höheren Beiträgen rechnen. Doch wie kann man sie vermeiden, und worauf ist bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für die Gastronomie überhaupt zu achten?
Geringe Beiträge bei frühem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung
Als Anhaltspunkt kann gelten, dass die Versicherungsbeiträge umso günstiger sind und auch langsamer steigen, je früher man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt. Am besten entscheidet man sich schon während der Ausbildung zum Koch, zum Restaurantfachmann, zum Hotelfachmann oder zu einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf oder während des Studiums dafür, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Wenn man einen guten Tarif wählt, muss ein späterer Berufswechsel gar nicht mehr angezeigt werden. Gleichzeitig bestehen aber Nachversicherungsgarantien, mit denen man den Versicherungsschutz zum Beispiel an ein höheres Einkommen anpassen darf, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung durchzuführen. Gerade junge Leute sollten sich in der Gastronomie also entscheiden, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um dadurch lebenslang von etwas niedrigeren Beiträgen zu profitieren. Welche Leistungen sollten bei Berufen in der Gastronomie aber unbedingt berücksichtigt sein, wenn man den Versicherungsschutz abschließt?
Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine Zauberei
Bevor man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, lohnt sich ein Blick auf die Versicherungsbedingungen. Hier ist nämlich alles geregelt, was man rund um diese wichtige Absicherung wissen muss. Vor allem ist hier festgeschrieben, welche Leistungen der Versicherer bei einem Verlust der Arbeitskraft erbringt. In guten Tarifen verzichtet der Versicherer auf das Recht zu abstrakten Verweisung. Er bietet Nachversicherungsgarantien an, um den Versicherungsschutz bei Heirat, Geburt eines Kindes oder bei einem Jobwechsel ohne Gesundheitsprüfung anzupassen. Es sieht eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit vor. Im besten Fall ist eine dynamische Anpassung der BU-Rente enthalten. Und wer mit Lebensmitteln in Berührung kommt, sollte eine Infektionsklausel im Vertrag vorfinden. Dann nämlich ist man auch dann berufsunfähig, wenn bei einer Infektion ein Berufsverbot der Behörde droht.