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Vorerkrankungen können mehrere Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag der Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Je nach schwere der Vorerkrankung können die Kosten für den Versicherungsschutz sich erhöhen. In diesem Fall verlangt der Versicherer einen Risikozuschlag.
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Verschweigen von Vorerkrankungen und die Konsequenzen
Vorerkrankungen beeinflussen den Versicherungsvertrag der Berufsunfähigkeitsversicherung sehr maßgeblich. Verschweigt der Versicherte Vorerkrankungen beim Vertragsabschluss, kann der Versicherer im Leistungsfall eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geltend machen. In diesem Fall steht dem Versicherer eine Kündigung des Vertrags zu, alternativ entfällt die Leistungspflicht, wenn die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente durch den Versicherten verlangt wird. Die vorvertragliche Anzeigepflicht gehört zu den wichtigsten Pflichten des Versicherten und darf also in keinem Fall umgangen werden.
Risikozuschläge und Leistungsausschluss
Erwähnt der Versicherte seine Vorerkrankungen vollständig und wahrheitsgemäß in seinem Versicherungsantrag, kann das in Abhängigkeit von der Schwere der Erkrankung zwei Konsequenzen nach sich ziehen. Zum einen kann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen. In diesem Fall wird sich die Prämie für den Versicherungsschutz erhöhen, da der Versicherer einen Teil des Risikos, aufgrund der Vorerkrankung berufsunfähig zu werden, auf den Versicherten verlagert. Zum anderen kann es auch zu einem Leistungsausschluss kommen. Dann wird der Versicherer keine Berufsunfähigkeitsrente zahlen, wenn der Versicherte aus Gründen berufsunfähig wird, welche auf die Vorerkrankung zurückzuführen sind.
Ablehnung des Versicherungsantrages
Im schlimmsten Fall hat der Versicherer auch die Möglichkeit, den Versicherungsantrag ganz abzulehnen. Einen Kontrahierungszwang als die Verpflichtung des Versicherers, den Antrag auf Versicherungsschutz anzunehmen, gibt es bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nämlich nicht.