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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den Ehepartner ist mit wenigen Ausnahmen genauso sinnvoll wie für den Versicherten selbst. Sind nämlich beide Partner voll berufstätig und tragen vielleicht zu gleichen Teilen zum Familieneinkommen bei, ist die Arbeitskraft des Ehepartners genauso wichtig wie die des Versicherten. Doch auch wenn das Einkommen des Ehepartners geringer ist, kann ein Ausfall durch den Verlust der Arbeitskraft empfindliche Einkommenseinbußen nach sich ziehen. Selbst für Hausfrauen ohne eigenes Einkommen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu empfehlen. Um den Ehepartner gegen den Verlust der Arbeitskraft abzusichern, gibt es zwei Varianten: die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) und die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ).
Paare mit zwei Einkommen benötigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung
Sind beide Partner in Vollzeit berufstätig, ist der Abschluss einer eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den Ehepartner sehr zu empfehlen. Dies gilt unabhängig davon, ob er ein Einkommen bezieht, das in etwas demjenigen des Hauptverdieners in der Familie entspricht. Erhalten beide Partner ein gleich hohes Einkommen, sollte die eine Berufsunfähigkeitsversicherung für beide Arbeitnehmer darauf ausgerichtet sein. Hat sich die Familie nämlich über Jahre hinweg an einen hohen Lebensstandard gewöhnt, weil beide Partner gut verdienen, trifft der Ausfall eines Einkommens alle Familienmitglieder empfindlich. Dieser Ausfall aufgrund des Verlusts der Arbeitskraft muss mit einer passenden eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden. Wenn Paare zu gleichen Teilen zum Einkommen im Haushalt beitragen, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den Ehepartner also unverzichtbar.
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Ähnlich sieht es aus, wenn der Partner aufgrund einer Kinderbetreuung oder aus anderen familiären Gründen nur Teilzeit arbeitet. Selbst bei einer Reduktion der Arbeitszeit um rund 50 Prozent erhält der Ehepartner ein akzeptables Einkommen. Entfallen diese gewohnten Bezüge, ist der Lebensstandard schnell gefährdet. Kaum eine Familie kann es sich leisten, den Entfall eines regelmäßigen Einkommens zu verschmerzen, denn letztlich ist man daran gewöhnt. Rücklagen sind häufig nicht in einem Umfang gebildet, um das entfallende Einkommen des berufsunfähigen Partners auszugleichen. Deshalb gilt auch für Paare, bei denen der Hauptverdiener erheblich mehr verdient als der Ehepartner, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Absicherungen im Haushalt gehört.
Auch Hausfrauen können berufsunfähig werden
Eine Besonderheit ergibt sich bei Hausfrauen, die nicht berufstätig sind und die sich zu Hause um die Familie und den Haushalt kümmern. Ihre Arbeitsleistung ist in Geld kaum zu bemessen. Allein der Arbeitstag einer Hausfrau umfasst erheblich mehr als acht Stunden am Tag, denn letztlich ist sie rund um die Uhr für die Kinder, die Familie und den Haushalt da. Müsste man den finanziellen Gegenwert ihrer Arbeit kalkulieren, dürfte sich daraus ein sehr attraktiver Verdienst ergeben. Doch genau diesen Verdienst muss man ersetzen, wenn die Hausfrau überraschend nicht mehr arbeiten kann. Ist in einem Haushalt aufgrund einer dauerhaften Erkrankung der Hausfrau eine Haushaltshilfe erforderlich, die der Familie rund 12 Stunden am Tag zur Verfügung steht, wird diese mit erheblichen Kosten zu Buche schlagen. Für diese Kosten schließt man eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen ab.
Damit ist der Verlust der Arbeitskraft der Hausfrau oder des Hausmanns abgesichert. Sollte der Ehepartner der Betreuung der Familie dann krankheitsbedingt nicht mehr nachgehen können, würde die versicherte Hausfrau eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Diese könnte gut dazu verwendet werden, eine Haushaltshilfe zu zahlen. Spätestens in diesem Augenblick wird klar, wie wichtig eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen und Hausmänner ist. Wissen muss man allerdings, dass nur wenige Versicherer ein entsprechendes Versicherungsprodukt in ihrem Angebot haben. Außerdem ist die Höhe der zu versichernden BU-Rente meist begrenzt. Deshalb ist man gut beraten, die Preise und Leistungen vor dem Vertragsabschluss sorgfältig zu prüfen.
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Die selbständige Versicherung für den Ehepartner
Unabhängig davon, ob der Ehepartner ein eigenes Einkommen bezieht oder als Hausfrau tätig ist, bietet sich eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung an. Der Ehepartner ist in diesem Fall die versicherte Person. Der Versicherungsnehmer kann der Hauptverdiener sein, wenn der Ehepartner kein eigenes Einkommen erzielt oder wenn seine Bezüge deutlich geringer als diejenigen des Hauptverdieners sind. In der Regel wird der Ehepartner aber unabhängig von seinem Einkommen der Versicherungsnehmer und die versicherte Person sein. Die Berufsunfähigkeitsversicherung für den Ehepartner unterscheidet sich an dieser Stelle nicht von der Berufsunfähigkeitsversicherung für den Hauptverdiener.
Bei der Auswahl des passenden Tarifs gelten für den Ehepartner ähnliche Regeln wie für den Versicherten selbst. Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss zu den Wünschen des Partners passen. Es sollte sich um einen von unabhängiger Stelle ausgezeichneten Tarif handeln, der ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Die Höhe der versicherten BU-Rente soll in etwa dem regelmäßigen Einkommen entsprechen, um den Entfall bei einem Verlust der Arbeitskraft sicher auszugleichen.
Ist eine Hausfrau zu versichern, kann die Wahl des Versicherers Probleme bereiten. Nicht jede Gesellschaft nimmt Hausfrauen oder Hausmänner unter Vertrag, und die Höhe der versicherten BU-Rente ist meist nicht so bemessen, dass sie die Kosten für eine erforderliche Haushaltshilfe ausgleichen könnte. Deshalb ist bei der Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen ein sorgfältiger Preis-Leistungs-Vergleich angeraten. Wer keinen eigenständigen Vertrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung des Ehepartners abschließen will, entscheidet sich vielleicht für eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) als interessante Alternative
Wer bereits eine Risikolebensversicherung oder eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hat, kann diese gut um eine Zusatzversicherung für den Verlust der Arbeitskraft erweitern. Häufig schließen Ehepaare eine Lebensversicherung als Versicherung auf zwei Verbundene Leben ab. Mit einem einzigen Vertrag sind dann beide Ehepartner umfassend abgesichert, wenn der Partner verstirbt. Bei der Kapitallebensversicherung mit Todesfallschutz und bei der Risikolebensversicherung handelt es sich letztlich um eine Versicherung für den Todesfall der versicherten Person. Verstirbt die versicherte Person, erhält der Ehepartner die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt.
Diese Lebensversicherung kann man meist gut um eine Absicherung gegen den Verlust der Arbeitskraft ergänzen. In diesem Fall schließt der Versicherte eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ab. Der Vorteil für beide Versicherten liegt darin, dass der Versicherungsschutz überschaubar bleibt, denn mit einem einzigen Vertrag sichert man letztlich zwei Risiken ab. Allerdings gilt die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung als teure Versicherung. Da die Versicherungsbeiträge sowohl zur Absicherung des Todesfallrisikos als auch des Berufsunfähigkeitsrisikos verwendet werden, müssen sie aufgeteilt werden. Damit fließt jeweils ein Anteil in die Berufsunfähigkeitsversicherung, der andere Teil geht in den Todesfallschutz ein. Ein Nachteil dieser Vertragsgestaltung kann sein, dass die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung den Ansprüchen des Versicherten nicht genügen.
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung steht nämlich in der Kritik, im Vergleich zu einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung das schlechtere Preis-Leistungs-Verhältnis zu bieten. Diesen Nachteil kann man wiederum mit einem Tarifvergleich umgehen.