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Berufswechsel Berufsunfähigkeitversicherung: Informationen zu den möglichen Änderungen der BU-Versicherung bei einem Wechsel der Berufes.
Mit einem Berufswechsel ist der Wechsel der ausgeübten Tätigkeit während der Vertragslaufzeit für die Berufsunfähigkeitversicherung gemeint. Grundsätzlich kann der Wechsel des Berufs zu einer Änderung der Versicherungsprämie führen, wenn der neue Beruf in eine andere Gefahrenklasse eingeordnet wird als der bisher ausgeübte und versicherte Beruf. Daraus kann eine Erhöhung oder eine Reduzierung der Versicherungsprämie resultieren. Allerdings verzichten die meisten Versicherer auf die Anzeige des Berufswechsels, so dass dieser der Versicherung erst gar nicht gemeldet werden muss.
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Berufswechsel Berufsunfähigkeitversicherung: Prüfung der Leistungspflicht
Im Fall einer Prüfung der Leistungspflicht wird immer der letzte ausgeübte Beruf überprüft. In Abhängigkeit von den Versicherungsbedingungen beziehen einige Gesellschaften den Berufswechsel ein, sofern er in den letzten 12 oder 24 Monaten vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit vollzogen wurde. Gerne wird auch nur der freiwillige Wechsel überprüft, wieder andere Versicherer nehmen sogar eine Prüfung bei einem unfreiwilligen Berufswechsel vor.
Letztlich kommt es also immer auf die konkreten Versicherungsbedingungen an, welchen Weg der Versicherer hier einschlägt und welche Forderungen er stellt. Wichtig ist allerdings, dass der Versicherungsschutz aufgrund eines Berufswechsels nicht automatisch erlischt, sondern vielmehr entsprechend den aktuellen Versicherungsbedingungen weiterläuft.