Ausschlusskriterien Berufsunfähigkeitsversicherung

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1. Faktoren für Ablehnungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
2. Berufsgruppen mit hohen Ablehnungsrisiko
3. Faktor: Schwere Erkrankung
4. Gefährliche Hobbys und die Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden Berufstätigen unabdingbar. Nur wenige Versicherungen nehmen für Arbeitnehmer und für Selbständige einen ähnlich hohen Stellenwert ein. Doch gleichzeitig wird es für einen Antragsteller immer schwerer, eine gute Absicherung bei einem etablierten Versicherer zu finden. Die Menge der Leistungsausschlüsse und der Risikozuschläge steigt nach Angaben aus unabhängigen Analysen immer weiter, und insbesondere die Ablehnung von Anträgen für die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt den Antragsteller vor eine große Herausforderung. Dabei halten sich die Versicherer mit Angaben, welche Faktoren als Ausschlusskriterium in der Berufsunfähigkeitsversicherung gelten, durchaus zurück. Letztlich kann man also allenfalls auf die Erfahrung vertrauen, welche Kriterien der Versicherungsunternehmen im Antragsverfahren greifen, damit sie eine Ablehnung aussprechen.

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Welche Faktoren führen zu Ausschlusskriterien oder zu Ablehnungen beim Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Lesen Sie hier über die wichtigsten Faktoren, welche zu Ablehnungen oder als Ausschlusskriterium in der Berufsunfähigkeitsversicherung gelten.

1. Faktoren für Ablehnungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Zu den wichtigen Faktoren für Ablehnungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung gehören bestimmte Berufsgruppen, schwere Krankheiten und gefährliche Hobbys. Für den Versicherer ist es maßgeblich, welcher Berufsgruppe ein Antragsteller angehört. Birgt diese Berufsgruppe ein hohes Risiko, tatsächlich berufsunfähig zu werden, erhöht sich für den Versicherer die Gefahr, eine dauerhafte BU-Rente zahlen zu müssen. Diesem Risiko kann er in einem gewissen Umfang mit einem erhöhten Versicherungsbeitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung begegnen, welche der Versicherte zu tragen hat. Einige Berufe bergen aber ein so hohes Risiko, dass sich die Absicherung für den Versicherer schon aus wirtschaftlicher Sicht nicht rentiert. Er schließt deshalb solche Berufsgruppen von Beginn an vom Versicherungsschutz aus.

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2. Berufsgruppen mit hohen Ablehnungsrisiko

Solche Berufsgruppen können beispielsweise Berufsmusiker, Berufssportler, Rennfahrer, Artisten, Fahrradkuriere, Schauspieler, Sprengmeister und Straßenverkäufer sein. Schon geringe gesundheitliche Einschränkungen führen bei diesen Berufen dazu, dass man seiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Damit wird das Risiko für den Versicherer unkalkulierbar, eine BU-Rente zahlen zu müssen. Er wird dieses Risiko also durch eine Ablehnung des Versicherungsschutzes ausschließen. Einige andere Berufe, wie beispielsweise Piloten oder Flugbegleiter, bergen ebenfalls eine erhebliche Gefahr, nicht bis zum Eintritt ins Rentenalter arbeiten zu können. Deshalb gibt es für solche Berufe separate Tarife, die auf die besondere Schutzwürdigkeit dieser Berufsgruppen ausgerichtet sind. So greift im fliegerischen Bereich eine Fluguntauglichkeitsversicherung, die von einigen ausgewählten Versicherungsunternehmen angeboten wird und die speziell für die besonderen Bedürfnisse von Piloten und Flugbegleitern konzeptioniert wurde.

3. Faktor: Schwere Erkrankung

Eine schwere Erkrankung kann ebenfalls dazu führen, dass der Antrag auf Abschluss einer BU-Rente abgelehnt wird. Dazu gehören beispielsweise Alkohol– und Drogensucht, psychische Erkrankungen, Krebs, Multiple Sklerose, Parkinson, Rheuma oder Diabetes Mellitus. Liegt eine solche Erkrankung vor, besteht wiederum die erhöhte Gefahr, dass der Versicherte seinen Beruf nicht bis ins Rentenalter ausüben kann.

4. Gefährliche Hobbys und die Berufsunfähigkeitsversicherung

Und schließlich sorgen auch einige Hobbys dafür, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht abgeschlossen werden kann. Diese Hobbys sind insbesondere im sportlichen Bereich zu finden. Sie können zu einem Beitragszuschlag oder zu einer vollständigen Ablehnung führen. Als Versicherter muss man wissen, dass solche Hobbys dennoch im Versicherungsantrag anzugeben sind, da man sich sonst einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht schuldig macht. Die Ablehnung des Antrags ist von einem Leistungsausschluss oder von einem Risikozuschlag abzugrenzen. Hier bietet der Versicherer eine Absicherung an, diese kann aber bestimmte gesundheitliche Ursachen als Grund für den Verlust der Arbeitskraft ausschließen oder eine erhöhte Prämie für den Versicherungsschutz mit sich bringen.

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