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Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte: Wie können sich Mediziner und Ärzte vor dem Verlust der Arbeitskraft schützen? Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und wichtige Leistungen für die Berufsunfähigkeitsrente.
Ärzte und Mediziner können beim Verlust Ihrer Arbeitskraft schnell Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben. Gerade der Dienst am Patienten erfordert höchste Leistungsfähigkeit und Konzentration. Angehende Mediziner können insbesondere in jungen Jahren von geringeren Beiträgen und speziellen Tarifen der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte profitieren.
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Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte: Mediziner stellen keine Ausnahme beim Verlust der Arbeitskraft dar
Sie sind Fachleute für gesundheitliche Fragen und achten auf eine gesunde Ernährung, auf ausreichend Sport und auf genügend Schlaf. Sie vermeiden den übermäßigen Genuss von Alkohol und Nikotin und pflegen einen gesunden Lebenswandel. So oder so ähnlich klingen die Meinungen von Außenstehenden, wenn es um das Bild geht, das Ärzte und die Angehörigen von Heilberufen in der Öffentlichkeit genießen. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus, wie ein Blick auf die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung und der anderen Rentenversicherungsträger beweist. Auch die Angehörigen von medizinischen Berufen sind heute zunehmend gefährdet, ihrem Beruf nicht mehr nachgehen zu können. Doch wie können sie sich vor dem Verlust der Arbeitskraft schützen?
Berufsunfähigkeit: Auch medizinisches Fachpersonal ist betroffen
Derzeit stellen jedes Jahr rund 400.000 Menschen in Deutschland einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei einem anderen Träger der Rentenversicherung. Darunter ist ein erheblicher Anteil von Angehörigen der akademischen Heilberufe. Unabhängig davon, ob man angestellter Arzt ist oder als niedergelassener Mediziner eine eigene Praxis führt, ob man in einer Klinik arbeitet oder als Angehöriger der Heilberufe anderweitig beschäftigt ist, gilt doch immer: Die Zahl der Berufsunfähigen nimmt zu. Die Ursachen für den vorübergehenden oder den dauerhaften Verlust der Arbeitskraft mögen bei Betrachtung des medizinischen Fachpersonals leicht vom durchschnittlichen Bild in der Bevölkerung abweichen. Trotzdem sind psychische Erkrankungen in rund 30 Prozent der Fälle die Ursache für den Verlust der Arbeitskraft. Danach folgen auf dem zweiten Platz Krebserkrankungen mit etwa 29 Prozent, während Behinderungen des Muskel-Skelett-Apparats ungefähr in 12 Prozent der Fälle ausschlaggebend sind. Immer noch zehn von 100 Ärzten müssen ihren Beruf wegen Herzproblemen aufgeben. Doch es ist vor allem der Faktor psychischer Erkrankungen, der in unzähligen Fällen dazu führt, dass jemand nicht mehr arbeiten kann und damit seine Existenz gefährdet. Offenbar gelingt es auch Fachleuten nicht, sich zuverlässig vor dem gefürchteten Burnout oder vor Depressionen zu schützen. Vor diesem Hintergrund ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und für Angehörige von medizinischen Heilberufen unverzichtbar.

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Gründe Burnout bei Ärzten und Medizinern
Bereits junge Ärzte erleben einen Krankenhausalltag der viel abverlangt. Neben der noch vergleichbar hohen hierarchisch strengen Organisation, zählt insbesondere das Leistungsprinzip. Der interne Konkurrenzdruck belastet damit häufig von Anfang an. Hinzu gesellen sich Zeitdruck in Kombination mit ein hohen Verantwortung gegenüber den Patienten. Lange Arbeitszeiten und Nachtschichten sind dazu nicht nur körperlich belastend sondern auch psychisch irgendwann ein Problem. Gerade das Thema Schlafstörungen betrifft heute eine große Anzahl von Arbeitnehmern und hat mittlerweile die Ausmaße einer Volkskrankheit angenommen. Folgeerkrankungen aus dieser Situation können dabei schnell entstehen. Zahlreiche weitere Gegebenheiten die eine Tätigkeit als Arzt mit sich bringen kann sind Überstunden, eine hoher administrativer Aufwand, eine knappe Personalplanung mit all seinen Auswirkungen und zu guter Letzt ein hoher Karrieredruck und der damit einhergehende Leistungsdruck. Wie auf dem Portal www.ichbinarzt.de zu lesen ist, sollen knapp 50 Prozent der niedergelassenen Ärzte sich heute von Burnout bedroht fühlen. Etwa 3 Prozent sollen bereits mit Depressionen zu kämpfen haben und ca. 6,5 % der betroffenen Ärzte sollen bereits Suizidversuche unternommen haben. Bei Ärztinnen soll diese Quote sogar fünfmal höher liegen als in der Allgemeinbevölkerung.
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Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte: Arzttarife für besondere Bedürfnisse bei Berufsunfähigkeit
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte sollte immer auf den individuellen Bedarf des Versicherten zugeschnitten sein. Diese Maßgabe gilt auch für Ärzte und anderes medizinisches Fachpersonal. Einige der großen Versicherer haben sich darauf spezialisiert, Tarife für Mediziner anzubieten. Sie halten auch interessante Absicherungen für Medizinstudenten bereit, die sich schon in jungen Jahren zu günstigen Preisen versichern können. Es ist also ratsam, schon während des Studiums eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, obwohl man sich vielleicht noch nicht auf die endgültige Fachrichtung spezialisiert hat oder obwohl das Studium noch lange dauern wird. Da sich aber die Preise für die Versicherung auch nach dem Einstandsalter richten, profitieren junge Medizinstudenten ein Leben lang von geringeren Beiträgen, die auch mit zunehmendem Alter nicht mehr so gravierend steigen dürften.
Ein Blick auf die Tarifbedingungen zeigt außerdem, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte einige besondere Regeln enthält, die für Arbeitnehmer oder Selbständige mit anderen Berufen nicht so relevant sind. Gerade deshalb ist es wichtig, sich beim Abschluss der Versicherung für einen Tarif zu entscheiden, der genau auf den Bedarf von Medizinern zugeschnitten ist. Unerheblich ist es übrigens, ob die Mediziner im Angestelltenverhältnis arbeiten oder ob sie selbständig sind. Wer sich für einen Arzttarif entscheidet, hat erst einmal gute Chancen, einen speziell auf seine Bedürfnisse abgestimmten Versicherungsschutz zu finden, der bezahlbar ist und solide Leistungen verspricht.
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Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte: Diese Leistungen sollten enthalten sein
Wie jede private Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitnehmer und Selbständige sollte ein Tarif eine Leistung bereits bei einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent vorsehen. Und auch bei Pflegebedürftigkeit soll eine Berufsunfähigkeitsrente geleistet werden. Im besten Fall wird die Rente bereits ab dem ersten Pflegepunkt gezahlt, weil ein Arzt dann meist nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf noch auszuüben. Ganz wichtig ist, dass die Berufsunfähigkeitsrente unabhängig von anderen Versorgungsleistungen gezahlt wird. Selbst wenn der Mediziner also eine berufsständische Versorgung erhält oder eine Erwerbsminderungsrente bekommt, muss die Berufsunfähigkeitsrente geleistet werden. Und schließlich darf auch ein Hinzuverdienst nicht als Anlass genommen werden, die Zahlung der Rente einzustellen oder zu verweigern. Vielmehr muss sich der Arzt darauf verlassen können, dass seine Berufsunfähigkeitsrente in jedem Fall geleistet wird. Sollte eine vorübergehende Berufsunfähigkeit festgestellt werden, muss natürlich auch eine Zahlung erfolgen. Häufig kann ein Arzt seinem Beruf krankheitsbedingt nur für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr nachgehen, nach einiger Zeit tritt aber eine Heilung oder wenigstens eine Verbesserung ein. Dann muss die Zahlung für diesen vorübergehenden Zeitraum zuverlässig fließen. Und schließlich sollte eine garantierte Steigerung der Rente im Leistungsfall vereinbart werden, damit auch das Risiko einer Inflation zuverlässig abgedeckt wird.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte: So wichtig ist die weltweite Infektionsklausel
Eine Besonderheit für Mediziner ist sicher die Infektionsklausel. Es kann nämlich sein, dass man berufsunfähig wird, weil man aufgrund einer Infektionskrankheit eine Ansteckungsgefahr für die eigenen Patienten birgt. Sofern das der Fall ist, greift häufig eine vorübergehende Berufsunfähigkeit. Mit einer entsprechenden Klausel in den Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte ist sichergestellt, dass eine Leistung in diesem Fall für den Zeitraum der Infektion und der nachfolgenden Behandlung gezahlt wird, bis man den Praxisbetrieb wieder aufnehmen kann. Und schließlich muss die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden, selbst wenn man im Ausland tätig ist und dort aufgrund einer beliebigen Krankheit dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Viele Mediziner sind nämlich im Lauf ihrer Karriere mindestens einmal längere Zeit im internationalen Hilfseinsatz tätig. Natürlich muss die Rente für Berufsunfähigkeit auch dann zuverlässig fließen, wenn der Verlust der Arbeitskraft nach einem Einsatz im Ausland auftritt, mit dem der Mediziner unzähligen Menschen in Not geholfen hat.