Berufsunfähigkeitsversicherung: Werden Leistungsansprüche wegen psychischer Erkrankungen seltener bewilligt?

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Psychische Erkrankungen immer relevanter im Leistungsfall einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Das ARD-Magazin „Fakt“ hat sich im November 2013 mit dem Wandel bei Berufsunfähigkeitsversicherungen befasst. Der Zuspruch der Verbraucher zu dieser privaten Versicherungsform steigt, wofür die Journalisten einen Wechsel der Krankheitsbilder verantwortlich machen. Wurden noch bis zu Beginn der 2000er Jahre die meisten Leistungsempfänger einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Rücken-, Skelett- und Bewegungsapparat-Problemen berufsunfähig geschrieben, so dominieren heute psychische Erkrankungen.

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Leistungsansprüche wegen Burn-out und Depression

Kein Zweifel, der Druck in der Arbeitswelt führt immer häufiger zum gefürchteten Burn-out und anschließend in einigen Fällen zur chronischen Depression – die Betroffenen werden berufsunfähig. Das muss allerdings ärztlich hieb- und stichfest nachweisbar sein, wie „Fakt“ berichtete. Die Fälle sind nach Meldungen der Versicherungswirtschaft seit dem Jahr 2000 um 40 Prozent angestiegen. Die Versicherer müssen möglicherweise die Policenkosten neu kalkulieren und schauen daher genau hin, welche Ärzte die Berufsunfähigkeit bescheinigt haben.

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50-Prozent-Regel noch sinnvoll? Wann ist ein Mensch berufsunfähig?

Schon immer gilt bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung die 50-Prozent-Regel: Der Versicherungsnehmer ist nicht mehr imstande, die Hälfte oder mehr seiner früheren Leistungen zu erbringen. Professor Hans-Peter Schwintowski von der Berliner Humboldt-Universität, der den Bund der Versicherten wissenschaftlich berät, hält diese Klausel für einen Schwachpunkt. Eine 50-prozentige Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen sei sehr schwierig, so Prof. Dr. Schwintowski, Konflikte gerade auf dem jungen Feld des Burn-outs mit seinen Folgeerkrankungen seien daher vorprogrammiert. Es sei kein Wunder, dass Leistungsansprüche wegen psychischer Erkrankungen eher zurückhaltend bewilligt werden. Dem hält Dr. Peter Schwark als Mitglied der Geschäftsführung des GDV (Gesamtverband Deutsche Versicherungswirtschaft) entgegen, dass mehr als 70 Prozent der Fälle anstandslos bewilligt werden, in weiteren 19 Prozent werde umfassender geprüft. Lediglich 11 Prozent aller Anträge auf BU-Leistungen wegen einer psychischen Erkrankung seien im Durchschnitt der letzten fünf Jahre abgelehnt worden, so Dr. Schwark gegenüber der ARD.

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