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Jetzt ist die Berufsunfähigkeitsversicherung BU-Protect auf dem Markt und wird erstmals von Versicherungsexperten beurteilt.
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Mit ihrer neuen Versicherungslösung BU-Protect will die Bayerische ein Produkt zur Absicherung der Arbeitskraft anbieten, das noch genauer auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten ist. Bei der Entwicklung hat man mit Maklern kooperiert, die das Ohr am Kunden haben. Jetzt ist die BU-Protect auf dem Markt und wird erstmals von Versicherungsexperten beurteilt. Das Onlineportal Pfefferminzia hat kürzlich ein Interview mit Fachleuten veröffentlicht, in dem der neue Ansatz genau untersucht wird.
Positiv fallen die präzisen Definitionen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen auf. Sie sind gut verständlich und lassen wenig Raum für Interpretationen. Hier hebt sich die Bayerische von der Konkurrenz ab. Auch die integrierte Dienstunfähigkeitsklausel ist ein Vorteil, sie greift sogar für Richter. Das eigentliche Highlight ist die Arbeitsunfähigkeits-Klausel, sie gilt als kundenfreundlich, denn der Versicherer verzichtet auf die Beantragung einer BU-Rente. Eine Krankschreibung ist nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen als Nachweis für eine Leistung ausreichend. Sehr angenehm sticht unter Versicherungsexperten das Feedback von Maklern ins Auge, das von den Verantwortlichen schnell und kompetent beantwortet wird und ernst genommen wird.
Die BU-Protect wird in vier Varianten angeboten, so dass das gesamte Spektrum biometrischer Risiken abgedeckt ist. Gerade das Flaggschiff „Prestige“ bietet Leistungen, die über eine Beschränkung auf das Notwendigste weit hinausgeht, sofern man sich den etwas teureren Schutz leisten möchte. Unter Versicherungsexperten fällt auf, dass die Leistungsfallbegleitung bei der Bayerischen zwar offenbar sehr gut organisiert ist, dass man aber bisher noch wenig Marketing dafür betreibt. Angefangen bei der Leistungsbeantragung bis zur Unterstützung bei Umschulungen unterstützt die Gesellschaft ihre Kunden, macht aber wenig Werbung dafür. Interessant sein könnte auch der Verzicht auf einen Leistungsausschluss, wenn der Kunde bestimmte Reha-Maßnahmen von Anfang an einhält und diese auch von dem Versicherer überprüfen lässt. Damit wäre die Arbeitskraftabsicherung nicht mehr nur über finanzielle Leistungen definiert.