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Ein an Burnout erkrankter Arbeitnehmer in Dänemark erhält von der Rentenversicherung überraschend keine BU-Rente mehr.
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Der Fall machte nicht nur in Dänemark Furore. Im Nachgang stellten mehrere Ärzte fest, dass der Patient nicht mehr arbeiten könnte. Er wurde als depressiv und selbstmordgefährdet eingestuft. Die Mediziner hatten dem Patienten sogar geraten, Reisen zu unternehmen. Man argumentierte der Versicherung gegenüber, dass man nicht anhand von Fotos beurteilen könne, wie es um den psychischen Zustand eines Patienten bestellt sei. Es steht zu erwarten, dass der Versicherte Klage gegen die Behörde einreichen wird. Es bleibt sicher abzuwarten, wie die Gerichte in dieser Angelegenheit entscheiden. Doch die Sache wirft Fragen auf. Vor allem bleibt unklar, ob auch von den deutschen Versicherern für die Berufsunfähigkeitsversicherung oder von der Deutschen Rentenversicherung eine entsprechende Leistungseinstellung drohen könnte.
Von der Hand zu weisen ist die Argumentation des dänischen Versicherers kaum. Wer eine BU-Rente oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht, sollte sich also gut überlegen, welche Fotos auf dem Facebook-Account veröffentlicht werden. Ist nämlich erst einmal das Misstrauen des Versicherers geweckt und ist die Leistung eingestellt, könnte es schwer werden, die Fortführung der Zahlung zu erwirken. Mindestens ein Gerichtsprozess könnte drohen, den jeder Versicherte gerne vermeiden möchte.