Ärzte sollen häufig einen großen Anteil daran haben, wenn BU-Leistungen durch den Versicherer abgelehnt werden.
Kaum eine Versicherung gerät wiederholt so sehr in die Kritik wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Jetzt greift das Maklerportal Pfefferminzia die Thematik in einem aktuellen Interview mit dem Direktor des Finanzdienstleisters Consilium Finanzmanagement auf. Das Ergebnis ist überraschend, denn es zeigt, dass sogar Ärzte häufig einen großen Anteil daran haben, wenn BU-Leistungen durch den Versicherer abgelehnt werden. Mehr denn je heißt es deshalb für Versicherte, bei der Auswahl des Versicherers und dem Abschluss des Vertrags sehr sorgfältig vorzugehen.
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Grundsätzlich sind die Berater des Finanzdienstleisters Consilium eine der wenigen Experten, die auch die Bedeutung einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Büroangestellte unterstreichen. Im Interview weist der Direktor des Hauses dann auch darauf hin, dass Arbeitnehmer in kaufmännischen oder akademischen Berufen zwar häufig anderen Belastungen ausgesetzt sind und weniger körperlich arbeiten, doch zum einen ist der Verdienstausfall bei einer Berufsunfähigkeit höher und zum anderen machen psychische Erkrankungen einen erheblichen Anteil an den BU-Fällen aus. Außerdem können Beeinträchtigungen des Muskel-Skelett-Apparats zu einem Verlust der Arbeitskraft führen.
Zu unterschätzen sind beide Gesundheitsprobleme nicht, denn allein psychische Erkrankungen machen derzeit rund 40 Prozent der Fälle einer diagnostizierten Berufsunfähigkeit aus. Allerdings weist die Consilium Finanz darauf hin, dass der Prozess der Leistungsprüfung bei diesen schwierigen Diagnosen länger dauern kann als bei körperlichen Gebrechen. Dennoch kann man anhand von objektiven Zahlen offenbar nicht belegen, dass die Versicherer bei psychischen Krankheiten seltener zahlen als bei körperlichen Gebrechen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Vorerkrankungen, welche im Versicherungsantrag angegeben werden müssen. Wer diese nämlich im Antrag vergisst, muss mit einer Leistungseinbuße rechnen. Eine gute Lösung könnte es sein, den eigenen Arzt zu befragen und einen Auszug aus der Krankenakte einzufordern. Tut man dies aber und gibt man die Eintragungen korrekt im Antrag an, kann dies dem Versicherten wiederum zum Nachteil gereichen und zu einer Antragsablehnung führen. Leider tragen manche Ärzte in ihrer Akte aus Abrechnungsgründen nämlich Diagnosen ein, die nicht ganz zutreffend sind. Nach Ansicht des Finanzdienstleisters erweist sich die Antragstellung bis zur Annahme offenbar als weitaus schwieriger als die spätere Leistungsprüfung und die Rentenzahlung.