Berufsunfähigkeitsversicherung: BU-Rente oft geringer als Grundsicherung

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BU-Rente häufig niedriger als die Grundsicherung – Zu diesem Ergebnis kamen sowohl die Verbraucherschützer als auch die Ratingagentur Morgen und Morgen vor wenigen Tagen in einer jetzt veröffentlichten Studie.

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Rund 700 Euro im Monat macht die Grundsicherung in Deutschland aus. Wie gleich zwei aktuelle Studien jetzt enthüllen, sind viele Renten für Berufsunfähigkeit noch deutlich niedriger vereinbart und erbringen damit letztlich keinen nennenswerten Schutz, wenn der Versicherte seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann. Zu diesem Ergebnis kamen sowohl die Verbraucherschützer als auch die Ratingagentur Morgen und Morgen vor wenigen Tagen in einer jetzt veröffentlichten Studie. Offenbar besteht hier von Seiten der Versicherten und der Versicherungsmakler dringender Handlungsbedarf.

Die Rente wegen Berufsunfähigkeit ist nach Meinung von Verbraucherschützern im Durchschnitt lediglich in einer Höhe von 620,10 Euro pro Monat vereinbart. Kommt es tatsächlich zum Versicherungsfall, erhält der Versicherte somit nach Meinung des Verbraucherschutzes lediglich 620 Euro im Monat als Berufsunfähigkeitsrente. Damit ist die BU-Rente sogar noch niedriger als die monatliche Grundsicherung. Ist der Versicherte gar nicht mehr erwerbsfähig, würde die Rente wegen Berufsunfähigkeit um die Erwerbsminderungsrente ergänzt. Die Anforderungen an die Gewährung dieser Rente sind vom Gesetzgeber allerdings recht hoch gesteckt. Nicht umsonst befürchten Verbraucherschützer deshalb, dass viele Versicherte trotz einer scheinbar umfassenden Absicherung gegen Berufsunfähigkeit im Leistungsfall auf die Beantragung von sozialen Leistungen angewiesen sein werden.

Diese Einschätzung teilt man auch bei der Ratingagentur Morgen und Morgen. Nach dem Ergebnis einer neuen Analyse beträgt die BU-Rente sogar nur 500 Euro im Monat. Das ist definitiv zu wenig, häufig dürfte dann wirklich nur noch der Gang zum Sozialamt bleiben, um dort eine Grundsicherung zu beantragen. Die Kritik an den so unzureichend abgeschlossenen Verträgen für BU-Rente ist also durchaus berechtigt.

Als Versicherter kann man sich schützen, indem man den bestehenden Vertrag prüft und einen Blick auf die Nachversicherungsgarantien wirft. In vielen Verträgen ist eine Anpassung der BU-Rente vorgesehen, häufig ist nicht einmal eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Von diesem Recht sollten Versicherte mit einer zu niedrig angesetzten BU-Rente unbedingt Gebrauch machen.

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1 Kommentar zu „Berufsunfähigkeitsversicherung: BU-Rente oft geringer als Grundsicherung“

  1. Hallo,

    ich habe genau das Problem, dass meine BU-Rente viel zu niedrig ist, aktuell ca. 600 € reicht nicht, da muss man aufstocken lassen.

    Gibt es eine Möglichkeit das Problem zu beheben, bspw. dass ich die Auszahlung der BU-Rente verschiebe o.ä.?

    Mit freundlichen Grüßen
    R.Z.

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