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BGH mit BU-Grundsatzurteil zum versicherten Beruf – Mit dem Urteil schafft der BGH Klarheit, welche Tätigkeit versichert ist und wann eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Bei der Zahlung der BU-Rente kommt es darauf an, welchen Beruf man als den „versicherten Beruf“ bezeichnet. Im vorliegenden Fall hatte ein selbständiger Hals-Nasen-Ohren-Arzt geklagt, nachdem er an Arthrose erkrankt war und seinem Beruf nicht mehr nachgehen konnte. Er erhielt eine BU-Rente. Die Praxis ging danach in ein Medizinisches Versorgungszentrum, dort ist er nun als Angestellter tätig. Der Versicherer stellte im Nachgang die Zahlung ein. Der BGH befand, dass dies nicht rechtmäßig ist.
Der Kläger hatte eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen. Im Jahr 2000 wurde eine Arthrose in der rechten Schulter festgestellt. Deshalb konnte er seinen Beruf nicht mehr im erforderlichen Umfang ausüben. Ab 2005 konnten keine Operationen mehr durchgeführt werden. Im Jahr 2006 stellte der Arzt einen Antrag auf Zahlung der BU-Rente aus dem Vertrag zur Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Der Versicherer kam seiner Verpflichtung nach und zahlte. Im August 2010 ging die Praxis in ein Medizinisches Versorgungszentraum über. Dort arbeitete der frühere Selbständige als Angestellter und ärztlicher Leiter. In der Folge stellte der Versicherer die Zahlung ein, da eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen seiner Meinung nach nicht mehr vorlag. Die neue Tätigkeit entspreche der bisherigen Lebensstellung. Es folgte eine Klage durch mehrere Instanzen, bis der BGH jetzt ein Grundsatzurteil fällte (Az. IV ZR 527/15).
Der BGH folgte der Einschätzung des Arztes. Für die Prüfung der bedingungsgemäßen Ausübung des Berufs ist die letzte konkrete Ausübung des Berufs maßgebend. Maßstab ist dabei, wie die Tätigkeit in den „gesunden Tagen“ ausgeführt wurde, solange die Leistungseinschränkung noch nicht gegeben war. Im vorliegenden Fall war das der Zeitpunkt, bevor die Arthrose eintrat. Somit sei eine Berufsunfähigkeit gegeben, der Versicherer muss die BU-Rente rückwirkend und zukünftig zahlen.
Mit dem Urteil schafft der BGH Klarheit, welche Tätigkeit versichert ist und wann eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Allerdings können einzelne Verträge davon abweichen, deshalb ist es wichtig zu prüfen, welche Klauseln und Formulierungen im Versicherungsvertrag genau angegeben sind.