Interviewergebnisse der Deutschen Anwalts-Auskunft mit dem Anwalt Arno Schubach aus der AG Versicherungsrecht beim DAV (Deutscher Anwaltsverein) zum Thema Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.
Kostenlose Beratung Berufsunfähigkeitsversicherung: Hier Kontakt zum Versicherungsmakler aufnehmen>>
Wie sollen sich im Jahr 2014 deutsche Berufstätige gegen Berufsunfähigkeit versichern? Die Deutsche Anwalts-Auskunft führte hierzu Anfang Dezember 2013 ein bemerkenswertes Interview mit dem Anwalt Arno Schubach aus der AG Versicherungsrecht beim DAV (Deutscher Anwaltsverein). Sein Fazit: Wer ab 1962 geboren wurde und sich heute nicht gegen Berufsunfähigkeit versichert, handelt fahrlässig.
Sinn der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört laut Schubach zu den wichtigsten Policen und müsste unter Umständen wie die Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben werden. Solche Ansätze gibt es auch mit der Erwerbsminderungsrente für gesetzlich Versicherte, doch deren Leistungen wurden für die Jahrgänge ab 1962 ab den frühen 2000er Jahren stark eingeschränkt. Insbesondere die Option der abstrakten Verweisung auf eine alternative Tätigkeit fällt den Versicherungsnehmern auf die Füße – wer irgendwie arbeiten kann, muss arbeiten, egal in welchem Beruf. Anders bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung: Hier haben nahezu alle Versicherer die abstrakte Verweisung aus ihren Vertragsbedingungen gestrichen. Ohne eine private Berufsunfähigkeitsversicherung droht jedoch berufsunfähigen Personen der Absturz auf Sozialhilfeniveau.
Wie hoch sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden?
Anwalt Schubach rät von pauschalisierten Rechenmodellen ab, etwa in Prozent des gegenwärtigen Nettoeinkommens. Das kann bei bestimmten Risikogruppen sehr teuer sein, es ist also die Option einer Einkommensminderung beim Eintreffen der Berufsunfähigkeit manchmal bewusst in Kauf zu nehmen. Die Versicherungsleistung sollte aber deutlich über 1.000 Euro pro Monat liegen, sonst lohne sich die Police laut Schubach nicht. Auch sollen Versicherungsnehmer laut Schubach auf das Kleingedruckte in den Verträgen achten. Das betrifft vor allem Selbstständige, von denen man durchaus eine Neuorganisation ihres Unternehmens verlangen kann. Es gibt jedoch etliche Versicherer, die ohne Wenn und Aber ab einer mehr als 50-prozentigen Berufsunfähigkeit anstandslos zahlen, so Anwalt Arno Schubach.