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Berufsunfähigkeitsversicherung Berufstätige ausreichend versichert? GDV stellt BU-Versicherern ein gutes Zeugnis aus
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeichnet ein Bild zur Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, das viele Makler nicht mittragen wollen: Das wird aus den Reaktionen deutlich, die viele c auf die gerade veröffentlichten GDV-Daten zeigten. Doch was heißt das für die Versicherten?
GDV: Berufsunfähigkeitsversicherung Berufstätige ausreichend versichert
Die Berufstätigen in Deutschland sind ausreichend gegen Berufsunfähigkeit geschützt, denn die Versicherer bearbeiten die meisten Anträge innerhalb kurzer Zeit und sagen in der Regel die Zahlung einer BU-Rente zu. So zumindest sieht sich der Fachverband der Versicherer, wie aus einer kürzlich veröffentlichten Statistik deutlich wird. Doch gleichzeitig zeigen die Zahlen des GDV aus dem Jahr 2016, dass zur Berufsunfähigkeitsversicherung noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden muss. Die Versicherungssumme bei neu abgeschlossenen Verträgen lag pro Jahr gerade bei rund 10.600 Euro. Teilt man diese Versicherungssumme auf eine monatliche BU-Rente auf, wird deutlich, dass die BU-Rente pro Monat viel zu gering angesetzt ist. Noch geringer ist die versicherte BU-Rente pro Monat übrigens bei den Bestandskunden, sie lag für das Jahr 2016 gerade bei rund 630 Euro im Monat.
Kritik der Makler
Allein aus diesen aktuellen Zahlen des GDV wird deutlich, dass bei vielen Versicherten und vor allem bei Berufstätigen ohne Berufsunfähigkeitsversicherung noch viel Potenzial für Optimierungen besteht. Kritik der Makler macht sich auch an den vorgelegten Daten für die Bearbeitungsdauer fest. Der GDV gibt eine Länge von 110 Tagen im Durchschnitt an, bis ein Antrag von einem Versicherer bearbeitet ist. Darauf entfielen allein 65 Tage auf den Kunden, weil dieser zunächst unterschiedlichste Unterlagen besorgen muss, bevor er eine Leistung beantragen kann. Sobald der Antrag beim Versicherer eintrifft, bearbeitet dieser eine Anfrage innerhalb von rund 22 Tagen. Allerdings werden auch diese Angaben von erfahrenen Maklern bezweifelt.
Insgesamt, so scheint es, ist die Argumentation der Versicherungsexperten durchaus nachzuvollziehen. Für den Versicherten heißt das, dass er sich angesichts der Aussagen des Fachverbands unbedingt bemühen sollte, eine zweite Meinung einzuholen, bevor er sich für den Abschluss einer zu geringen BU-Rente entscheidet oder sich mit der Beantragung der Versicherungsleistung zu viel Zeit lässt.