Berufsunfähigkeit: Rentenpaket seit 1. Juli 2014 in Kraft

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Seit dem 1. Juli 2014 ist das Rentenpaket der Bundesregierung in Kraft, das unter anderem eine leichte Erhöhung der Erwerbsminderungsrente für Neu-EU-Rentner vorsieht.

Seit diesem Dienstag, dem 1. Juli 2014, ist das Rentenpaket der Bundesregierung in Kraft, das unter anderem eine leichte Erhöhung der Erwerbsminderungsrente um durchschnittlich 40 Euro für Neu-EU-Rentner vorsieht. Das gehört zu den Verbesserungen im Rentenpaket neben höheren Reha-Leistungen, der Mütterrente und der Rente mit 63. Marktbeobachter warnen davor, diese Verbesserungen zu überschätzen und deshalb etwa den Berufsunfähigkeitsschutz zu vernachlässigen. Auch nach der Reform reiche in vielen Fällen die Erwerbsminderungsrente kaum über die Grundsicherung hinaus und liege in vielen Fällen sogar darunter, wie die jüngsten Zahlen aus dem Bundessozialministerium belegen. Ein angemessener Berufsunfähigkeitsschutz sei daher nach wie vor unabdingbar.

Was bringt das Rentenpaket den Erwerbsgeminderten?

Nach den vorliegenden Zahlen wird die gesetzliche Rentenversicherung künftig bei voller Erwerbsminderung durchschnittlich etwas über 800 Euro zahlen, bei teilweiser Erwerbsminderung könnten es 580 Euro werden. Die Erhöhung beträgt nach der Reform rund fünf Prozent, dennoch reiche das praktisch in keinem Fall aus, um für den Lebensunterhalt aus eigener Kraft aufzukommen, wie der Maklerverband VDVM warnt. Die meisten der Betroffenen müssten zusätzliche Sozialleistungen beantragen, wenn sie nicht mit einer Berufsunfähigkeitspolice vorgesorgt hätten. Diese bringe den zusätzlichen Vorteil einer Leistung schon ab 50-prozentiger Berufsunfähigkeit mit, schütze die Berufstätigen also viel eher als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Zwar sei deren Erhöhung grundsätzlich zu begrüßen, mehr sei auch kaum zu erwarten gewesen, wie ein Sprecher des Verbandes in dieser Woche betonte. Auch die Neuregelung einer Günstigerprüfung hält der VDVM für sehr positiv. Mit dieser Prüfung wird verhindert, dass eine allmählich nachlassende Berufstätigkeit in den letzten vier Jahren vor dem endgültigen Erwerbsminderungsfall die Grundlage für die Rentenberechnung schmälern, wie es bislang der Fall gewesen war. Dennoch sei anhand der Zahlen klar erkennbar, dass der BU-Schutz unabdingbar bleibe, so der VDVM.

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