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Im Jahr 2015 lag die Anzahl der Anzeigen bei 77.000, doch davon wurden nur rund 20 Prozent als Berufskrankheit gewertet.
Eine Berufskrankheit führt zwangsläufig zum Verlust der Arbeitskraft und damit zur Berufsunfähigkeit – dieser irrigen Meinung unterliegen viele Berufstätige. In der Praxis sieht es nämlich etwas anders aus. Natürlich können Arbeitnehmer, die dauerhaft erkrankt sind, eine BU-Rente bei der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen. Sie müssen dann aber nachweisen, dass ihre Erkrankung durch den Beruf entstanden ist. Dieser Nachweis ist oft schwer zu führen. Die Wahrscheinlichkeit, durch eine Hautkrankheit eine BU-Rente zu erhalten, liegt beispielsweise nur bei etwa sieben Prozent. Nur etwa ein Prozent der Beantragenden erhält am Ende wirklich eine Rente.
Wenn sich Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause oder im Betrieb selbst verletzen, steht ihnen die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung zu. Der Sozialversicherungsträger leistet die medizinische Behandlung und die Reha-Maßnahme. Entsteht aus der Verletzung eine Berufsunfähigkeit, wird auch eine Rente gezahlt. Der Anspruch auf eine BU-Rente besteht auch, wenn die Berufsunfähigkeit durch eine anerkannte Berufskrankheit begründet ist. In diesem Fall hat der Gesetzgeber aber genau festgelegt, um welche Art von Leiden es sich handeln muss. Sofern es nicht in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt ist, ist es unwahrscheinlich, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine BU-Rente zahlt.
Der Versicherte muss in diesem Fall beweisen, dass durch seinen Beruf ein erhöhtes Erkrankungsrisiko entsteht als bei allen anderen Arbeitnehmern in Deutschland. Ein nachlassendes Hörvermögen lässt sich bei einem Arbeitnehmer in einer Fabrikhalle leicht nachweisen. Bei Hautproblemen ist es schwerer, die Ursache nur durch die berufliche Tätigkeit zu begründen. Die Sozialversicherung gibt einem Antrag auf Zahlung einer BU-Rente wegen Berufskrankheit nur sehr selten nach. Im Jahr 2015 lag die Anzahl der Anzeigen bei 77.000, doch davon wurden nur rund 20 Prozent als Berufskrankheit gewertet. Von den knapp 17.000 anerkannten Krankheitsfällen wurde aber nur in 30 Prozent eine BU-Rente gezahlt.