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Im Jahr 2015 lag die Anzahl der Anzeigen bei 77.000, doch davon wurden nur rund 20 Prozent als Berufskrankheit gewertet.
Wenn sich Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause oder im Betrieb selbst verletzen, steht ihnen die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung zu. Der Sozialversicherungsträger leistet die medizinische Behandlung und die Reha-Maßnahme. Entsteht aus der Verletzung eine Berufsunfähigkeit, wird auch eine Rente gezahlt. Der Anspruch auf eine BU-Rente besteht auch, wenn die Berufsunfähigkeit durch eine anerkannte Berufskrankheit begründet ist. In diesem Fall hat der Gesetzgeber aber genau festgelegt, um welche Art von Leiden es sich handeln muss. Sofern es nicht in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt ist, ist es unwahrscheinlich, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine BU-Rente zahlt.
Der Versicherte muss in diesem Fall beweisen, dass durch seinen Beruf ein erhöhtes Erkrankungsrisiko entsteht als bei allen anderen Arbeitnehmern in Deutschland. Ein nachlassendes Hörvermögen lässt sich bei einem Arbeitnehmer in einer Fabrikhalle leicht nachweisen. Bei Hautproblemen ist es schwerer, die Ursache nur durch die berufliche Tätigkeit zu begründen. Die Sozialversicherung gibt einem Antrag auf Zahlung einer BU-Rente wegen Berufskrankheit nur sehr selten nach. Im Jahr 2015 lag die Anzahl der Anzeigen bei 77.000, doch davon wurden nur rund 20 Prozent als Berufskrankheit gewertet. Von den knapp 17.000 anerkannten Krankheitsfällen wurde aber nur in 30 Prozent eine BU-Rente gezahlt.