Bergische KK schafft Praxisgebühr ab

Während auf politischer Ebene weiterhin die Abschaffung der Praxisgebühr diskutiert wird und auch viele andere Akteure hierzu Stellung nehmen, scheint die Bergische Krankenkasse nun einfach selbst zu handeln. So sollen die Versicherten der Krankenkasse einfach die gezahlte Praxisgebühr erstattet bekommen.
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Die Diskussion zur Praxisgebühr

Die Diskussion zur Praxisgebühr existiert wohl ebenso lange wie das Instrument der Praxisgebühr selbst. An Schärfe hat die Auseinandersetzung jedoch erst gewonnen, als die hohen Überschüsse der gesetzlichen Kassen bekannt wurden. Zahlreiche Forderungen zur Verwendung der Überschüsse wurden seinerzeit an die Kassen gestellt, darunter auch die Abschaffung der Praxisgebühr. Mittlerweile hat beispielsweise die Techniker Krankenkasse reagiert und angekündigt Prämien an seine Versicherten auszuzahlen.

Geplante Erstattung der Praxisgebühr der Bergische KK

Nun möchte auch die Bergische KK ihre Versicherten an den erwirtschaften Überschüssen teilhaben lassen und praktisch die Praxisgebühren rückerstatten. Die Rückerstattung soll für die gezahlte Praxisgebühr an Ärzten und Zahnärzten erfolgen. Psychotherapeuten sollen zunächst von den Erstattungsplänen ausgeschlossen sein. Daneben müssen die Versicherten bereits die Volljährigkeit erreicht haben.

Ob die Pläne der Bergischen Krankenkasse wie gedacht realisiert werden können bleibt abzuwarten. Denn auch die Aufsicht müsste dem vermutlich noch zustimmen. Dennoch zeigt damit eine weitere gesetzliche Krankenkasse ihren Willen seine Versicherten in wirtschaftlich guten Zeiten auch entlasten zu wollen. Und gerade die Praxisgebühr wird von vielen kritisch gesehen, da sie doch in erster Linie wirtschaftlich schwache und kranke Menschen belastet.

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