Verbraucherschutz: Krankenversicherungs-Beitragserlass jetzt einfordern – damit die Beitragsschulden und die Säumniszuschläge erlassen werden können – Frist für Zahlungssäumige läuft bis zum 31. Dezember 2013
Private Krankenversicherung hilft mit Notlagentarif
Während es für gesetzlich Versicherte aber eine explizite Aufforderung seitens der Verbraucherschützer gibt, sich bei bestehenden Beitragsrückständen schon jetzt mit ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, sieht es bei den privat Versicherten etwas anders aus. Für sie wurde ein Notlagentarif eingeführt, der die Beiträge reduzieren soll und der nur noch bestimmte Leistungen abdecken soll. Dazu zählen vor allem die Behandlung von Schwangeren und die Versorgung bei akuten Erkrankungen und bei Schmerzzuständen.
Dennoch gilt auch für privat Versicherte, dass eine umgehende Kontaktaufnahme zu ihrem Krankenversicherer jetzt dringend erforderlich ist. Dann haben auch Mitglieder der PKV die Möglichkeit, bald wieder zu einem akzeptablen Versicherungsschutz zurückzufinden, der die Versorgung im Krankheitsfall sicher gewährleistet. Nach der nun geltenden Gesetzänderung ist dazu jetzt der beste Zeitpunkt, um einen Strich unter die ausstehenden Zahlungsverpflichtungen zu ziehen, wie die Verbraucherschützer eindringlich betonen.