PKV Beitragsrückerstattungen bei Central-Versicherte

Freude bei Central-Versicherten in der PKV – Die Beitragsrückerstattungen stehen an – Das Versicherungsjahr der Central Krankenversicherung endet zum 30. Juni eines Jahres. Deshalb gab der Versicherer kürzlich bekannt, dass die garantierten Beitragsrückerstattungen im Tarif V222S2P in den nächsten Wochen ausgezahlt werden.

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Besonders hervorzuheben ist, dass es sich bei dem Tarif um eine garantierte Beitragsrückerstattung handelt, die bei Leistungsfreiheit im vergangenen Versicherungszeitraum in jedem Fall an den Versicherten ausgezahlt wird – und rückwirkend seine Beiträge senkt. Denn anders als die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung wird die garantierte Erstattung immer gezahlt – unabhängig von dem erwirtschafteten Erfolg der Gesellschaft.

Tipps der Redaktion:

Der Versicherte hat damit die Garantie, einen Teil der PKV Beiträge erstattet zu bekommen, sollte er keine Leistungen in Anspruch nehmen.

Die Höhe der Beitragsrückerstattung ist abhängig von der Länge der Leistungsfreiheit. Im ersten leistungsfreien Jahr liegt sie bei zwei Monatsbeiträgen, im zweiten bei drei. Im dritten Jahre ohne die Inanspruchnahme irgendwelcher Leistungen darf man sich dann über fünf Monatsbeiträge freuen. Damit lohnt es sich, als Versicherter kostenbewusst mit der privaten Krankenversicherung umzugehen. Wer nur selten ärztliche Leistungen in Anspruch nimmt, ist mit einer Beitragsrückerstattung finanziell gut versorgt. Wer dagegen regelmäßige Arztbesuche macht, dürfte mit einer Erstattung der Krankheits- und Behandlungskosten besser bedient sein.

Die Flexibilität die hier den Versicherten entgegengebracht wird, ist ein gutes Beispiel für die Kundenfreundlichkeit der PKV.

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