Beitragsrückerstattungen sind Rückzahlungen von Beiträgen, die der Versicherte nicht in Anspruch genommen hat. Beitragsrückerstattungen werden vom dem Versicherer nur gezahlt, wenn der Versicherte im vergangenen Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen hat und wenn das Versicherungsverhältnis über einen bestimmten, vom Versicherer festgelegten Stichtag des laufenden Jahres hinaus fortbesteht.
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Grundsätzlich sieht nicht jeder PKV Tarif Beitragsrückerstattungen vor, so dass sie durchaus zu einem kaufentscheidenden Argument werden können. Beitragsrückerstattungen sind zu unterscheiden in garantierte und erfolgsabhängige Erstattungen. Garantierte Erstattungen werden in jedem Fall von der Gesellschaft gezahlt, sie sind nicht abhängig von dem Geschäftserfolg der Versicherung. Der Versicherte kann auf die Zahlung somit zählen, sie ist sicher.
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen hängen von dem Geschäftserfolg des Unternehmens ab und sind somit nicht sicher. Der Versicherte kann deshalb nicht mit Sicherheit davon ausgehen, dass sie ausgezahlt werden. Auch gibt es Tarife, die eine nach Jahren gestaffelte Beitragsrückerstattung vorsehen. So kann im ersten leistungsfreien Jahr ein Monatsbeitrag erstattet werden, im zweiten Jahr zwei und so weiter. Üblich sind zwei bis drei Monatsbeiträge, wobei einzelne Tarife auch mehr zahlen. Beitragsrückerstattungen dienen letztlich einer Reduzierung der Monatsbeiträge, durch die Rückerstattung zahlt der Versicherte am Ende weniger Beiträge. Deshalb können sie durchaus ein wichtiges Argument für oder gegen einen bestimmten Tarif sein.
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