Beitragslimitierung private Krankenversicherung

Eine Beitragslimitierung greift, um die kontinuierlichen Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung in einem überschaubaren Rahmen zu halten. Da die Versicherungsbeiträge mit dem Alter schon aufgrund immer höherer Krankheitskosten steigen, muss der Versicherte damit rechnen, dass spätestens mit dem Eintritt in das Rentenalter seine Beiträge deutlich höher sein werden.

Mit zunehmendem Alter besteht die große Gefahr, dass die Beiträge vor allem in höherwertigen Tarifen eine exorbitant hohe Summe ausmachen. Solchen drastischen Beitragserhöhungen soll mit Beitragslimitierungen begegnet werden.

Beitragslimitierungen werden im Wesentlichen aus zwei Quellen gespeist – den Altersrückstellungen und den Überschüssen, welche die Gesellschaft im Lauf der Jahre erwirtschaftet.

Altersrückstellungen bildet jeder Versicherte selbst, indem er jeden Monat zehn Prozent seines Tarifs in Form einer Altersrückstellung anspart. Diese Ansparung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, man bezeichnet ihn deshalb als den gesetzlichen Zuschlag. Die Überschüsse sollte die Gesellschaft aus ihrer laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften und zur Beitragslimitierung zurücklegen. Ob beide Standbeine zukünftig zur Limitierung der Beiträge im Alter allerdings ausreichen, oder ob hier weitere Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden müssen, bleibt abzuwarten.

Von vorne herein sollte daher bei der Wahl eines PKV Tarifes stets ein PKV Beitragsvergleich stattfinden. Ein ausgewogener Tarif dessen Preis-Leistungsverhältnis ausgeglichen ist sorgt für eine gute Versorgung bei angemessenen Beiträgen.

 

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