Beitragsgarantie in PKV hat weiter Bestand

Mit einer interessanten Erklärung konnte das Bundesversicherungsamt in der letzten Woche aufwarten: Nach einer Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden dürfen Zusagen zu Beitragsgarantien oder zum Verzicht auf Zusatzbeiträge nicht über mehrere Jahre reichen. Sie sind ausschließlich während des geltenden Haushaltsplans zulässig. Somit sind Verzichterklärungen der gesetzlichen Kassen, die aufgrund der soliden finanziellen Entwicklung ausgesprochen wurden, nicht gültig. Einige Zusagen der Kassen sind mit den Landesaufsichtsbehörden bereits abgestimmt und werden toleriert. Werben Kassen derzeit mit einer Aussage wie „Keine Zusatzbeiträge bis 2013“, wird diese Werbung nicht unterbunden.

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[Adsenseresp]Beitragsgarantien in der privaten Krankenversicherung
Versicherte in der privaten Krankenversicherung fragen sich nun berechtigt, wie es um die gleichlautenden Versprechen der privaten Versicherer aussieht. Auch dort sind Beitragsgarantien an der Tagesordnung, in den letzten Monaten wurden sie überwiegend im Zusammenhang mit der Einführung der Unisex-Tarife ab Januar 2013 ausgesprochen. Allerdings gilt an dieser Stelle eine deutliche Entwarnung. Die privaten Krankenversicherer sind bei der Festlegung ihrer Beiträge nicht vom Gesetzgeber abhängig. Folglich haben sie ganz andere Möglichkeiten, ihre Beitragsgarantien zu verhandeln. Sie unterliegen in der PKV ausschließlich wirtschaftlichen Zwängen, der Gesetzgeber bleibt davon unberührt. Wer sich also derzeit über die Beitragsgarantie seiner privaten Krankenversicherung freut, wird davon weiter profitieren.

In diesem Jahr hatten bereits die ARAG Krankenversicherung und die Barmenia für eine Reihe von PKV Tarifen Beitragsgarantien ausgesprochen.

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