Unter einer Beitragsanpassung versteht man die Änderung des monatlichen Versicherungsbeitrags. Grundsätzlich kann er nach oben oder nach unten angepasst werden, also teurer oder günstiger werden, wobei eine Beitragserhöhung die Regel ist. Üblicherweise wird sie zum Jahresende bekanntgegeben und greift zum Jahresanfang, es kann sich allerdings auch um Erhöhungen mit einem unterjährigen Beginn handeln.
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Beitragserhöhungen werden von den Versicherungen durchgeführt, wenn die Prämien die Krankheits- und Behandlungskosten nicht mehr decken. Die Kosten in der Krankenversicherung steigen schon aufgrund des zunehmenden Alters der Versicherten und der damit häufigeren und schwerwiegenderen Erkrankungen, doch auch durch die Behandlungsmethoden, die zwar immer effektiver, aber auch immer kostspieliger werden.
Will eine Gesellschaft nicht dauerhaft Verlust machen, dann ist den steigenden Kosten nur noch mit zunehmenden Beiträgen nachzukommen. Damit wird zumindest ein Teil der erhöhten Kosten auf die Versicherten verlagert, die die eigentlichen Verursacher der Kosten sind.
Erhält man eine Beitragserhöhung, dann hat man das Recht auf eine Sonderkündigung des Vertrags oder auf einen PKV Wechsel in einen günstigeren Tarif. Allerdings gilt es immer zu bedenken, dass jede Gesellschaft und jeder Tarif kontinuierlich mit dem Problem der Beitragsanpassungen konfrontiert ist. Deshalb ist vor allem der Wechsel der Versicherungsgesellschaft ein Schritt, der gut überlegt werden will. Sofern dieser für den Versicherten als unvermeidbar erscheint, so sollte in jedem Falle ein entsprechender PKV Preisvergleich durchgeführt werden, damit ein besserer Tarif gefunden werden kann.
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