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Assekurata: Lebensversicherungsreformgesetz treibt Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung hoch.
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Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) und die anhaltende Niedrigzinsphase sind die wichtigsten Ursachen dafür, dass die Beiträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung in Zukunft verstärkt unter Druck geraten dürften. Das zumindest ist die Ansicht der Ratingagentur Assekurata. Sie zeigt sich besorgt, dass die Versicherungsprämien für den wichtigen Schutz in Zukunft steigen könnten. Für den einzelnen Versicherten heißt das, dass er in Zukunft sehr auf die Finanzkraft seines bevorzugten Versicherers achten sollte.
Durch das Lebensversicherungsreformgesetz müssen die Gesellschaften ihre Kunden noch stärker an den erwirtschafteten Ergebnissen beteiligen. Zuvor galt eine Beteiligung in Höhe von 75 Prozent an dem festgestellten Risikoergebnis als ausreichend. Das LVRG schreibt nun eine Beteiligung von 90 Prozent vor, damit hat sich die Freiheit der Gesellschaften bei der Ergebnisverwendung verringert. Um den Versicherern trotzdem Gestaltungsmöglichkeiten zu lassen, hat man die Verrechnungsspielräume zwischen den einzelnen Ergebnisquellen erweitert. Ein negatives Ergebnis aus den Kapitalanlagen kann zum Beispiel mit einem positiven Ergebnis aus dem Risikobestand verrechnet werden. Damit möchte man dem Kollektiv der Versicherten insgesamt mehr Sicherheit geben, wenn die Kapitalanlageergebnisse schwächer ausfallen.
Die Assekurata-Spezialisten argumentieren, dass diese Möglichkeit von den Unternehmen genutzt wird. Dadurch stärken sie zwar ihre Risikotragfähigkeit, doch gleichzeitig können Versicherte in der Berufsunfähigkeitsversicherung durch das Vorgehen Nachteile erleiden. Wenn der Versicherer nämlich Verrechnungen zwischen den einzelnen Versicherungssparten ansetzt, müssen zum Beispiel BU-Kunden Versicherte in der Altersvorsorge subventionieren. Dadurch würden die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung voraussichtlich stark steigen.
Die Assekurata macht dies deutlich an einem Vergleich der Brutto- und Nettoprämien in der BU-Sparte. Eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung kostete im Jahr 2014 ungefähr 831 Euro brutto im Jahr. Davon entfallen rund 250 Euro auf einen Sofortrabatt aus Risikoüberschüssen in Höhe von 30 Prozent. Diese wären bei einer Verrechnung mit anderen Sparten aber gefährdet und müssten von dem Versicherten zukünftig selbst gezahlt werden. Deshalb rät die Assekurata dringend, verstärkt auf die Bruttobeiträge von Versicherern zu achten.