Unter einem Behandlungsfehler versteht man einen Eingriff von Ärzten und Zahnärzten, die abweichend von den geltenden Grundsätzen und medizinischen Regeln erfolgt sind und die deshalb zu einem gesundheitlichen Schaden geführt haben. Typische Beispiele für Behandlungsfehler sind falsche Diagnosen, das Ziehen des falschen Zahns, die unzureichende Aufklärung über Risiken oder die nicht fachgerechte Durchführung einer Operation.
[Adsenseresp]Ein Behandlungsfehler kann gravierende gesundheitliche Probleme nach sich ziehen. Angefangen bei einer Verschlimmerung der Erkrankung über massive gesundheitliche Einschränkungen bis zur schwerwiegenden Behinderung oder zu dauerhaften Schmerzuständen ist alles möglich.
Der juristische Weg ist dann regelmäßig schwierig und langwierig, und er macht immer die Einschaltung eines Fachanwalts erforderlich. Zuerst sollte man allerdings mit dem behandelnden Arzt sprechen, falls er nicht helfen kann, ist die Einschaltung der Schlichtungsstelle ratsam.
Schriftliche Aufzeichnungen von allen Gesprächen und Protokollnotizen sind empfehlenswert. Sollte auch die Schlichtungsstelle nicht helfen können, bleibt letztlich nur der juristische Weg. Schadenersatzansprüche oder Schmerzensgeld sind allerdings nur dann geltend zu machen, wenn der gesundheitliche Schaden ohne den Behandlungsfehler nicht eingetreten wäre. Dieser Nachweis wird häufig sehr schwer zu führen sein.