In Deutschland besteht eine Pflicht zur Krankenversicherung. Das bedeutet, dass jeder eine Krankenversicherung haben muss. Unter die gesetzliche Krankenversicherungspflicht fallen Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttoarbeitsentgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze sowie ihre Angehörigen ohne eigenes Einkommen.
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Insgesamt sind rund 90 Prozent der deutschen Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Selbständige, Beamte und Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttoarbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze sind dagegen freiwillig gesetzlich oder privat versichert. Allerdings können sich gesetzlich Versicherte unter bestimmten Umständen auch von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln. Das ist zum Beispiel möglich in der Arbeitslosigkeit.
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Arbeitslose sind üblicherweise in der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt. Wird man als Mitglied einer privaten Krankenversicherung arbeitslos, fällt man normalerweise wieder in die gesetzliche Versicherung zurück. Allerdings kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und wird dann zum Mitglied in der privaten Versicherung.
Die Befreiung ist nicht mehr rückgängig zu machen und gilt für die gesamte Dauer der Arbeitslosigkeit. Die gleiche Möglichkeit haben Studenten, die sich unter bestimmten Umständen privat versichern können. Auch sie können in die private Krankenversicherung wechseln und sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht sollte gut durchdacht sein. Gerade Studenten sollten sich im Vorhinein ausgiebig informieren.