Die Bayerische Beamtenkrankenkasse und die Union Krankenversicherung verzichten ab sofort auf die Wartezeit von fünf Jahren für die FörderPflege
Die Bayerische Beamtenkrankenkasse und die Union Krankenversicherung verzichten ab sofort bei Neu- und Bestandskunden auf die Wartezeit von fünf Jahren für die FörderPflege. Voraussetzung für die Anwendbarkeit der neuen Regelung ist lediglich, dass die FörderPflege mit dem Tarif PflegePREMIUM Plus oder PflegeOPTIMAL Plus abgeschlossen ist oder später mit einem dieser Tarife kombiniert wird.
Die staatliche FörderPflege ist für viele Versicherte attraktiv, wenn es um den Abschluss einer preiswerten zusätzlichen Pflegeversicherung geht. Sie sieht allerdings eine Wartezeit von fünf Jahren vor, bis Leistungen aus der FörderPflege in Anspruch genommen werden dürfen. Entscheidet sich der Versicherte, die FörderPflege mit einem Tarif PflegePREMIUM oder PflegeOPTIMAL Plus zu kombinieren, verzichtet der Versicherer auf die Anrechnung der Wartezeit. Dazu können die beiden Tarife auch nachträglich mit der FörderPflege kombiniert werden.
Die neue Regelung gilt auch für Bestandskunden, die bereits einen Kombivertrag abgeschlossen haben. Eine separate Information sollen die betroffenen Versicherten nicht erhalten, im Leistungsfall wird aber eine Wartezeit nicht berechnet. Für jeden neuen Vertragsabschluss wird ab 07. Juli 2014 eine Dokumentation in der Versicherungspolice vorgenommen.
Mit dieser Leistungsverbesserung sprechen beide Versicherer bevorzugt Kunden an, die ihre staatlich geförderte Pflegeversicherung mit einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung ergänzen wollen. Diese Klientel erhält nun einen weiteren Anreiz, einen privaten Vertrag abzuschließen, weil dadurch ein Wartezeitenerlass auch in der FörderPflege gewährt wird. Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung als Ergänzung der geförderten Pflege sehr zu empfehlen. Experten gehen davon aus, dass die Leistungen der staatlichen Pflege-Bahr nicht ausreichen werden, um die Kosten im Pflegefall zu decken. Wer eine geförderte Pflege mit einem privaten Zusatzprodukt kombiniert, profitiert bei beiden Gesellschaften in Zukunft von entfallenden Wartezeiten und von vernünftigen Leistungen im Pflegefall.