Die Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) passt Pflegegeldtarife an
Zum 01. August 2014 erhöht die Bayerische Beamtenkrankenkasse die Leistungen ihrer Pflegetagegeldtarife. Betroffen sind die Tarife PflegeKOMPAKT, PflegeOPTIMAL, PflegePREMIUM und PflegePLUS. Damit folgt der Versicherer den vereinbarten Versicherungsbedingungen und hebt die Leistungen des Pflegetagegeldes entsprechend den Veränderungen des allgemeinen Preisniveaus an.
Eine Dynamisierung der Leistungen wird vorgenommen, wenn die letzte Änderung vor mindestens drei Kalenderjahren durchgeführt wurde. Somit garantiert die Bayerische Beamtenkrankenkasse alle drei Jahre eine Erhöhung des Tagegeldes, sofern der Tarif dies vorsieht. Die Erhöhung ist abhängig von der vereinbarten Dynamik, beträgt aber mindestens einen Euro. Im Juni 2014 sollen die betroffenen Versicherten schriftlich informiert werden. Bis zum 01. September 2014 kann der Erhöhung der Pflegeleistung schriftlich widersprochen werden.
[Pflegevergleich]
Für Versicherte ist eine Dynamisierung der Pflegetagegelder von großer Bedeutung. Die Kosten im Pflegefall sind erheblich höher als die Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung. Deshalb ist eine private Absicherung der Pflege elementar wichtig. Doch die Kosten einer professionellen Pflege sind hoch. Angesichts des kontinuierlich steigenden Preisniveaus ist auch bei Pflegeleistungen damit zu rechnen, dass die Kosten für eine ambulante oder eine stationäre Betreuung in den kommenden Jahren höher werden. Eine Pflegeversicherung wird langfristig abgeschlossen. Deshalb kann heute niemand seriös beurteilen, was eine professionelle Unterstützung im Pflegefall in einigen Jahren kosten wird.
Mit einer automatischen Dynamisierung wirkt die Bayerische Beamtenkrankenkasse dieser Problematik entgegen. Sie sorgt im vereinbarten Zeitraum für eine kontinuierliche Erhöhung der Leistung, ohne dass eine zusätzliche Gesundheitsprüfung anfällt. Der Versicherte hat somit das Recht, gegen eine Anhebung des Beitrags auch eine höhere Leistung im Pflegefall zu vereinbaren. Selbst wenn seit der letzten Erhöhung eine Verschlechterung des Gesundheitszustands eingetreten ist, darf der Versicherer keinen Risikozuschlag verlangen. Deshalb ist eine Dynamik ein sinnvoller Weg, um dem steigenden Preisniveau auch in Zukunft bequem und flexibel zu begegnen. Der Erhöhung kann auf Wunsch innerhalb der gesetzten Frist widersprochen werden.