Informationen Basistarif Private Krankenversicherung: Der Basistarif für die Private Krankenversicherung wurde im Zuge der Gesundheitsreform zum 01. Januar 2009 eingeführt. Er entspricht in seiner Leistung in etwa dem Niveau der gesetzlichen Kassen und ist auch in der Höhe des Beitrags der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst. Der Basistarif macht etwa eine Größenordnung in Höhe des Maximalbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung aus, der durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt ist. Damit ist der Basistarif ein relativ teurer Tarif mit einer schwachen Leistung.
Der Basistarif Private Krankenversicherung wurde ursprünglich geschaffen, um älteren Versicherten einen günstigen Tarif anzubieten, denn die Beiträge der üblichen PKV-Tarife steigen mit zunehmendem Alter und könnten spätestens mit dem Eintritt in das Rentenalter sehr kostspielig werden. Der Basistarif Private Krankenversicherung sollte deshalb hinsichtlich des Beitrages begrenzt werden, so dass er auch für ältere Versicherte noch bezahlbar ist.
Basistarif Private Krankenversicherung: Probleme
Der Basistarif ist in der privaten Krankenversicherung heute äußerst umstritten. Gegenwärtig sind viele Versicherte im Basistarif eingestuft, die ihre PKV Beiträge kaum bezahlen können und mit der Zahlung im Rückstand sind. Damit hat sich der Basistarif zu einem Sorgenkind der Krankenvollversicherung entwickelt, das keineswegs wirtschaftlich zu gestalten ist. Vielmehr muss der Basistarif aus den anderen Tarifen subventioniert werden und sorgt bei den Gesellschaften für Verluste. Dies wird noch unterstützt durch die Tatsache, dass im Basistarif ein Annahmezwang auch bei bestehenden Vorerkrankungen besteht. Damit sind im Basistarif nicht nur Versicherte enthalten, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken sondern auch solche, die gesundheitliche Probleme haben und hohe Kosten verursachen.
Es soll immer wieder vorkommen, dass Ärzte die Betreuung von Versicherten im Basistarif ablehnen, weil sie nur einen bestimmten kostengünstigen Satz für ihre Leistungen abrechnen können. Versicherte im Basistarif sehen sich dann damit konfrontiert, allenfalls bei dringenden medizinischen Notfällen ärztlich betreut zu werden.
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Bei den geschilderten Problemen scheint der Basistarif seinen Zweck zunächst verfehlt zu haben. Ob hier im Rahmen einer weiteren Gesundheitsreform Änderungen anstehen, bleibt abzuwarten. In jedem Fall bietet der Basistarif vergleichsweise schwache Leistungen bei hohen Beiträgen. Dafür verlangt er im Gegenzug keine Durchführung einer Gesundheitsprüfung.
Basistarif Private Krankenversicherung als Alternative für günstige Krankenabsicherung?
Der Basistarif kann in einigen Fällen auch eine alternative Möglichkeit sein, um sich zu geringen Kosten privat zu versichern. Allerdings werden hierbei oftmals auch auf Leistungen verzichtet. Auf der anderen Seite wird für eine Aufnahme in einen solchen Tarif auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. Ein PKV Basistarif kann somit für private Versicherte interessant sein, welche eine relativ günstige Absicherung suchen. Gerade für Ältere Versicherte als auch für Versicherte mit Gesundheitsproblemen können diese Tarife in Frage kommen.
Alles in Allem gewährt der PKV Basistarif jedoch relativ schwache Leistungen bei relativ hohen Beiträgen und widerspricht somit den Grundsätzen der privaten Krankenversicherung.