Barmenia wertet stationäre Zusatzversicherung auf

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Foto: ©iStock.com/gehringj
Der Tarif TopS sieht bei einem Krankenhausaufenthalt Leistungen vor, die dem Niveau der privaten Krankenversicherung absolut ebenbürtig sind.

Etablierte Leistungen beizubehalten und sich mit neuen Vorteilen noch besser am Markt zu platzieren: Das ist das Ziel der aktuellen Aktion der Barmenia. Versicherte in den Tarifen der VS-Reihe und im S/S+ können jetzt ohne weitere Gesundheitsprüfung in den Spitzentarif TopS wechseln und ihren Versicherungsschutz bei einem Krankenhausaufenthalt noch breiter aufstellen.

Besonders für ältere Versicherte ist die Option interessant, denn gerade bei dieser Kundengruppe kann aus einer Gesundheitsprüfung ein Risikozuschlag resultieren, der den Versicherungsschutz verteuert. Mit der neuen Wechseloption wird diese Gefahr unterbunden, deshalb dürfte die Marktreaktion auf diese Änderung interessant sein.

Tipps der Redaktion:

Das Wechselangebot gilt für alle Versicherten in der Tarifreihe VS und im Tarif S/S+. Zur VS-Reihe gehören der VS100, der VS101, VS200, VS201. Der Tarif TopS sieht bei einem Krankenhausaufenthalt Leistungen vor, die dem Niveau der privaten Krankenversicherung absolut ebenbürtig sind.

Dazu gehören die freie Krankenhauswahl und die privatärztliche Behandlung ohne Beschränkungen auf die Gebührenordnung für Ärzte. Die Unterbringung ist wahlweise im Ein- oder Zweibettzimmer möglich. Bei einem versicherten Kind darf ein Elternteil bis zum 10. Lebensjahr des Kindes durch das Rooming-in im Zimmer übernachten.

Der gesetzliche Zuschlag für den Aufenthalt im Krankenhaus wird ebenso übernommen wie Naturheilverfahren, sofern diese bei einer stationären Behandlung angewandt werden. Auch ambulante Operationen im Krankenhaus sind erstattungsfähig, hinzu kommen die ambulante Aufnahme und Abschlussuntersuchungen. Für bis zu 21 Tage lang wird ein Tagegeld von 100 Euro gezahlt.

Besonders attraktiv ist das Angebot durch den Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Sie fällt üblicherweise an, wenn Versicherte in einen höherwertigen Tarif wechseln wollen. Wird dann eine Erkrankung festgestellt, kann ein Risikozuschlag verlangt werden, der den Versicherungsschutz verteuert. Durch den Verzicht auf die Gesundheitsprüfung wird der gesundheitliche Zustand zum Zeitpunkt des letzten Vertragsabschlusses eingefroren, der Risikozuschlag entfällt.

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