Barmenia: einsA expert+ ist „Tarif des Monats“ – Nach Meinung von Ascore ist der Barmenia-Tarif einsA expert+ in der privaten Krankenversicherung der „Tarif des Monats“.
Kostenlos und unverbindlich Vergleich für die private Krankenversicherung >>
Nach Meinung von Ascore ist der Barmenia-Tarif einsA expert+ in der privaten Krankenversicherung der „Tarif des Monats“. Überraschend ist das Votum nicht, denn ein Blick auf die Leistungen zeigt, dass es sich hier um eine Premiumversorgung für die Krankenvollversicherung handelt, die ebenso hochwertig wie vielseitig ist. In fast allen Bereichen werden 100-prozentige Leistungen erbracht, eine Begrenzung auf die Gebührenordnung entfällt. Mit unterschiedlichen Selbstbehalten kann die Versicherungsprämie vom Versicherten selbst beeinflusst werden. Er kommt somit für Arbeitnehmer gut in Frage, die eine hochwertige Absicherung im Krankheitsfall wünschen, und für Selbständige, die zwar selten krank sind, die aber bei Krankheiten nur die beste Versorgung in Anspruch nehmen wollen.
Die ascore Das Scoring GmbH ist eine Ratingagentur, die in regelmäßigen Abständen Analysen zur Qualität von Tarifen in der privaten Krankenversicherung und in der Lebensversicherung durchführt. Ein Rating von ascore hat ein ähnliches Gewicht wie ein Testurteil von Franke und Bornberg, Morgen und Morgen und Co.. Wenn der einsA expert+ von ascore zum Tarif des Monats in der privaten Krankenversicherung gewählt wurde, ist das für den Versicherten ein wichtiger Anhaltspunkt, dass es sich um einen sehr hochwertigen Tarif mit besten Leistungen handelt. Der Blick auf die Palette der Kostenerstattungen bestätigt diese Meinung.
Im ambulanten Bereich sind werden die Kosten für allgemeine und Fachärzte ohne Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung erstattet. LASIK-Behandlungen sind alle zwei Jahre bis zu 2.000 Euro pro Rechnung und Auge erstattungsfähig. Im stationären Bereich greift eine volle Kostenerstattung bei der Unterbringung im Ein- oder Zweitbettzimmer. Bei freier Arztwahl gilt keine Begrenzung der Höchstsätze der Gebührenordnung, bei medizinisch notwendigen Transporten von und zum Krankenhaus werden alle Kosten erstattet. Für Zahnersatz und Kieferorthopädie greift in den ersten drei Jahren eine Zahnstaffel von 10.000 Euro, für Genesungskuren werden alle Kosten für die Behandlung und für Kurmittel übernommen.