AXA verliert erneut bei PKV-Beitragsstreit

PKV-Beitragsstreit
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PKV-Beitragsstreit: Im vorliegenden Fall hat das Landgericht den Entschluss aus der Vorinstanz für korrekt erklärt.

Der Rechtsstreit der AXA um die Rechtmäßigkeit von PKV-Beitragserhöhungen geht in die nächste Runde. Am 27. September 2017 hat das Landgericht Potsdam Anhebungen der Beiträge aus der Vergangenheit für unwirksam erklärt (Az. 6 S 80/16). Es ging um den Vollversicherungstarif Vision 1 – 4500, er wurde zum 01. Januar 2013 um rund 23 Euro monatlich teurer. Hinzu kam eine Anhebung der Kosten für das Krankentagegeld unter dem Tarif TV42, hier wurden die Kosten zum 01. Januar 2012 und zum Januar 2013 angehoben.

Treuhänder der AXA laut Gericht nicht unabhängig

Im vorliegenden Fall hat das Landgericht den Entschluss aus der Vorinstanz für korrekt erklärt. Das Amtsgericht Potsdam kam am 18. Oktober 2016 zu der Entscheidung, dass diese Beitragsanhebungen nicht korrekt seien (Az. 29 C 122/16). Der Treuhänder der AXA hatte die Erhöhungen genehmigt, doch nach Ansicht des Gerichts war er nicht unabhängig. Nach dem Urteil des Landgerichts kündigte die AXA in Medienberichten an, das Urteil nicht zu akzeptieren. Da es nicht rechtskräftig ist, kann eine Revision eingelegt werden. Damit ist der Fall höchstrichterlich zu klären.

Die Versicherer aus Köln hoben hervor, dass sie die gesetzlichen Vorgaben konsequent befolgt haben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstützt die AXA. Sie hatte im Juli noch eine andere Auffassung vertreten. Damals kam sie zu der Entscheidung, dass sich das Amtsgericht zwar zu der Meinung durchgerungen habe, dass der Treuhänder nicht unabhängig sei. Allerdings gab es damals keine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Beitragsanpassung. Diesen Umstand hatte die BaFin gerügt.

Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall entwickelt. Geht er in die nächste Runde, wird es noch einige Zeit dauern, bis die endgültige Entscheidung der letzten Instanz feststeht. Bis dahin bleibt offen, ob die Beitragsanhebungen gerechtfertigt sind oder nicht. Das Urteil könnte wegweisend für die Branche werden, wenn für die Unabhängigkeit des Treuhänders zukünftig neue Maßstäbe angelegt werden.

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