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AXA: Neue Annahmerichtlinien im Vision 1-4500 – Der Tarif Vision 1 der AXA Krankenversicherung zeichnet sich durch eine außerordentlich hohe Selbstbeteiligung in Höhe von 4.500 Euro pro Jahr aus. Diesen Betrag hat der Privatversicherte selbst zu tragen, bevor eine Leistungspflicht der Gesellschaft entsteht. Zukünftig kommt dieser Tarif nur noch für bestimmte Berufe in Frage, wie der PKV Anbieter abschließend bekannt gegeben hat.
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Notwendig sei diese Neuerung, so die Begründung, damit der PKV Tarif wieder verstärkt auf die ursprüngliche Zielgruppe der Freiberufler und Selbständigen auszurichten sei, die ein regelmäßig hohes Einkommen vorweisen können. Nur dann könne der Tarif weiter als Top-Schutz aufrechterhalten werden.
Ausgewählte PKV Berufsgruppen
Zukünftig kommt der Tarif ausschließlich für Ärzte und Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und Tierärzte in Frage. Hinzu kommen Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Architekten und Ingenieure. Abgerundet wird die Liste der möglichen Berufe durch Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter, Diplom-Informatiker und Diplom-Naturwissenschaftler.
Tipps der Redaktion:
Die Gruppe der in Frage kommenden Versicherten setzt sich damit ausschließlich aus Berufen zusammen, die üblicherweise ein angemessen hohes Einkommen beziehen und damit als relativ solvent gelten. Das Vorgehen schützt auch Kunden, die bereits in dem Vision 1-4500 versichert sind. Sie müssen Beitragserhöhungen mittragen, die daraus resultieren, dass säumige Beitragszahler ihrer Zahlungspflicht nicht pünktlich nachkommen. Damit kann der Beitrag auf ein akzeptables Niveau gehalten werden.