Nicht ganz neu, doch zum Jahreswechsel äußerst wichtig sind die aktuellen Annahmerichtlinie der AXA Krankenversicherung.
Bereits seit Anfang September 2011 gilt für alle Neuanträge, dass Selbständige, Freiberufler, Rentner und Nichterwerbstätige nur noch in der Krankenvollversicherung akzeptiert werden, wenn sie in den letzten 12 Monaten eine lückenlose Vorversicherung hatten und der Hauptwohnsitz in Deutschland ist.
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Die Liste der Berufe, die nicht zu versichern sind, wurde um Saisonarbeiter und Erntehelfer, Trockenbauer und selbständige Kraftfahrzeugführer erweitert. Das Ziel dieser Maßnahmen liegt auf der Hand: Man möchte eine weiterhin hohe Beitragsstabilität bieten und ein Ausufern der PKV Preise verhindern. Allerdings wird auch befürchtet, dass durch geänderte Annahmerichtlinien der Konkurrenz in den günstigen Einsteigertarifen, nun zunehmend Zulauf von Versicherten kommen könnte, welche dort abgelehnt wurden.
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Allerdings geht die AXA Krankenversicherung noch nicht so weit wie andere Gesellschaften, die nur ausländische Bewerber ablehnen. In jedem Fall müssen Versicherte wissen: Vor dem Vertragsabschluss ist ein gründlicher Blick auf die Annahmerichtlinien erforderlich. Gerade zum Jahresende sollte man sich keine Verzögerungen durch fehlerhafte Anträge leisten, damit der neue Vertrag tatsächlich pünktlich zum 01. Januar 2012 greift.