Bestehendes Krankentagegeld kann bei der AXA ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden, wenn ein Arzt sich mit einer eigenen Praxis selbständig macht.
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Der Sprung aus dem sicheren Angestelltenverhältnis in die Selbständigkeit will gut überlegt werden. Zu den vielen Dingen, die es dann zu berücksichtigen gilt, gehört auch die Veränderung des Einkommens und der Entfall der gewohnten Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall. Während angestellte Arbeitnehmer nämlich ab dem 42. Tag ihrer Erkrankung ein Krankengeld des Arbeitgebers erhalten, entfällt diese Lohnersatzleistung für selbständige Mediziner. Die AXA bietet deshalb an, ein bereits abgeschlossenes Krankentagegeld zu erhöhen, ohne eine zusätzliche Gesundheitsprüfung durchzuführen. Diese Anhebung des Krankentagegeldes ist wiederum dringend erforderlich, denn wenn ein selbständiger Mediziner krankheitsbedingt vorübergehend nicht mehr arbeiten kann, entfällt seine gesamtes Einkommen – und mit ihm die Basis für die Existenz.
Die AXA sagt zu, das bereits abgeschlossene Krankentagegeld innerhalb von zwei Monaten nach dem Beginn der beruflichen Veränderung entsprechend dem neuen Bedarf anzupassen. Gleichzeitig ist eine Verkürzung der Karenzzeit verhandelbar bis zu einem Zeitraum von einer Woche. Ab dem 7. Tag der Erkrankung können selbständige Ärzte also ein Krankentagegeld abschließen. Ohne Einkommensnachweis erlaubt die AXA den Abschluss eines Krankentagegeldes in Höhe von 210 Euro pro Monat. Mit Nachweis können bis zu 80 Prozent der Einkünfte als Gewinne aus freiberuflicher Tätigkeit durch das Krankentagegeld abgesichert werden.