Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist eine Ergänzung des Krankenversicherungsschutzes für gesetzlich Versicherte, die auch im Fall eines Aufenthalts im Ausland gilt und zur Kostenerstattung herangezogen wird. Gesetzlich Versicherte genießen im Ausland auf Dienst- oder Urlaubsreisen nur einen sehr eingeschränkten Versicherungsschutz, der von der Dauer des Aufenthalts und von dem jeweiligen Aufenthaltsort abhängig ist. Meist muss man die Rechnung für eine ärztliche Behandlung im Ausland selbst bezahlen, die Kosten können bei der heimischen Krankenkasse geltend gemacht werden. Allerdings übernehmen die Krankenkassen diese Behandlungskosten nur sehr eingeschränkt.
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Zusatzversicherung Auslandskrankenversicherung
Wer im Fall eines Auslandsaufenthalts umfassend abgesichert sein möchte, greift deshalb auf eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung zurück. Sie ist meist recht kostengünstig erhältlich und ist ein sicherer Schutz für alle, die privat oder beruflich häufig im Ausland unterwegs sind.
Schutz für Privatversicherte im Ausland
Privat Versicherte benötigen eine Auslandsreisekrankenversicherung für die üblichen Dienst- und Urlaubsreisen meist nicht. Hier ist eine Basisabsicherung in der Regel im Tarif eingeschlossen, die ärztliche Leistung wird im Ausland bezahlt und zu Hause bei der Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht. Ein hochwertiger Tarif wird auch kostspielige Leistungen wie den Heimtransport aus dem Ausland als Erstattung im Krankenversicherungspreis vorsehen.
Ist man allerdings über mehrere Monate oder gar im außereuropäischen Ausland unterwegs, ist es ratsam, den Versicherungsschutz genauer überprüfen zu lassen. Damit hat man auch bei einem längeren Aufenthalt die Gewissheit, vernünftig abgesichert zu sein. Gleiches gilt für Reisen außerhalb Europas.
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