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Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) weist aktuell darauf hin: Zum Tiefkühlen eignen sich nur ganz wenige Medikamente.
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Was ein Arzneimittel ist wird in einer pharmazeutischen Definition genau festgelegt. Es dürfen nur ganz bestimmte Stoffe zur Herstellung eines Medikamentes verwendet werden. Das Arzneimittelgesetz bestimmt sehr präzise, um welche Stoffe es sich dabei handeln darf. Das können chemische Elemente und Verbindungen sein, aber auch deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen. Pflanzen und Pflanzenbestandteile, ob bearbeitet oder nicht, zählen ebenso dazu. Auch Tierkörper oder Körperteile und Bestandteile des Körpers von Tieren, sowie Stoffwechselprodukte von Mensch und Tier werden zu Arzneimitteln verarbeitet. Außerdem können Arzneimittel auch Mikroorganismen oder Viren enthalten.
Gegenüber extremen Temperaturen sind fast alle Medikamente meist sehr empfindlich. Schädlich für sie ist aber nicht nur die direkte Sonnenbestrahlung, sondern auch zu kühle Lagerung. Die Wirksamkeit der Medikamente kann dadurch negativ beeinflusst werden. Extremer Frost soll ganz besonders schädlich sein.
Frostschäden sind nicht immer sofort erkennbar
Normalerweise lagert man Medikamente bei Raumtemperatur. Das sind Temperaturen zwischen 15 und 25 Grad. Der Hersteller ist allerdings nicht dazu verpflichtet Grenzwerte für die Lagerung zu nennen. Gibt es keinen besonderen Vermerk, bedeutet das jedoch nicht, dass das Medikament sehr kalt gelagert werden muss.
Ein Hinweis darauf, dass ein Medikament zu kühl gelagert wurde ist eine deutliche Verflüssigung. Auch eine Verfärbung oder Risse im Überzug deuten mit großer Wahrscheinlichkeit auf einen Frostschaden hin. Finden sich Haarrisse im Gefäß oder ist die Packung aufgebläht ist ebenfalls Vorsicht geboten. Zeigen sich Ausflockungen, Trübungen oder tritt sogar eine unangenehme Geruchs- und Geschmacksentwicklung des Medikamentes auf, sollten Sie es nicht mehr einnehmen.
Es gibt durchaus Arzneimittel, die gekühlt gelagert werden müssen. Die Empfehlung des Herstellers finden Sie in der Regel auch auf der Packungsbeilage oder der Verpackung. Auf gar keinen Fall sollte man Medikamente einfrieren.
Fazit
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) weist aktuell darauf hin:
Zum Tiefkühlen eignen sich nur ganz wenige Medikamente. In einem normalen Haushalt kommen solche Medikamente üblicherweise nicht vor. Daher kann man pauschal sagen, dass diese Arzneimittel auf keinen Fall in ein Gefrierfach gehören, sondern bei Zimmertemperatur zu lagern sind.
Vor über 20 Jahren hat ein Pharmaunternehmen unsere Urologische Klinik sehr großzügig mit kostenlosen Potenztabletten zu Testzwecken eingedeckt. Die damals von uns im Gefriefach eingelagerten Produkte haben noch heute ihre unverfälschte Wirkung, obwohl das Verfallsdatum schon jahrzehnte überschritten ist!
21.02.2018