Die Arbeitstherapie ist eine arbeits- und berufsbezogene Maßnahme, die im Rahmen einer Rehabilitation erforderlich sein kann. Sie ist ein eigenständiges Behandlungsfeld, das zur Ergotherapie gehört. Eine arbeitstherapeutische Maßnahme ist damit eine dosierte körperliche oder geistige Arbeit, die im Rahmen einer langfristigen Rehabilitation oder in einer Suchtklinik als längerfristige Maßnahme durchgeführt wird.
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Die Arbeitstherapie gehört wie die Ergotherapie zu den Heilmitteln. In welchem Umfang die Kosten durch eine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung erstattet werden, hängt folglich von dem gewählten Tarif für die ambulante Versorgung ab.
Verordnet wird eine Arbeitstherapie bei Menschen, die durch eine körperliche, geistige oder psychische Krankheit nicht mehr in der Lage sind, ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Mit der Arbeitstherapie soll die volle Arbeitsfähigkeit des Patienten wieder hergestellt werden. Dazu setzt die Arbeitstherapie an den Grundarbeitsfähigkeiten Ausdauer und Konzentration an, sie unterstützt soziale Fähigkeiten und motorische Fertigkeiten, und sie fördert instrumentelle und individuelle Kompetenzen wie Rechnen und Schreiben.
Jede Therapie basiert auf der Diagnose eines Arbeitstherapeuten, er wird darauf aufbauend ein Anforderungs- und Eignungsprofil erstellen und die erforderlichen Trainings- und Belastungsproben durchführen. Nach der Therapie stehen die Möglichkeiten der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben an.
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