ARAG PKV Beiträge aus 2011 steuerlich geltend machen

ARAG private Krankenversicherung: Steuerbescheinigungen unterwegs
Für unzählige Arbeitnehmer steht in den nächsten Wochen wieder einmal die jährliche Steuererklärung auf dem Plan. Gerne gibt man sich dann der Hoffnung hin, den einen oder anderen Euro zu viel an Steuer gezahlt zu haben, der im Rahmen der Steuererklärung erstattet wird und für einen kleinen Geldregen sorgt.

PKV Beiträge aus 2011 steuermindernd
Damit auch in diesem Jahr alles wie geplant abläuft, verschickt die ARAG Krankenversicherung in diesen Tagen die Steuerbescheinigungen für das Jahr 2011. Der Bescheid weist aus, welcher Teil vom Beitrag für die private Krankenversicherung aus 2011 steuermindernd geltend gemacht werden kann. In Abhängigkeit von der Höhe der gezahlten Beiträge für die private Krankenversicherung kann das durchaus eine nennenswerte Größenordnung ausmachen. Schnell handelt es sich um eine Summe von 3.000 Euro bis 4.000 Euro, die Versicherte im Rahmen ihrer Steuererklärung ansetzen dürfen. Der steuermindernde Effekt wird dann maßgeblich durch den persönlichen Steuersatz beeinflusst, den der Versicherte zu zahlen hat.

Steuerliche Grundlage durch Bürgerentlastungsgesetz

Die juristische und steuerliche Grundlage für den Abzug der Beiträge ist das Bürgerentlastungsgesetz, das privat und gesetzlich Versicherte seit 2010 steuerlich entlasten soll. Versicherte sollten also in diesen Tagen einen aufmerksamen Blick in den Briefkasten werfen, damit die Beitragsbescheinigung der ARAG Krankenversicherung nicht verloren geht.

Tipps der Redaktion:

Grundsätzlich scheuen sich viele Menschen vor dem Aufwand der Steuererklärung. Aufgrund der möglichen Steuererstattungen lohnt sich der Aufwand jedoch. Wer sich selbst scheut vor der Erklärung, ist gut beraten, sich zumindest vom Steuerberater dies erledigen zu lassen. Die Höhe der Steuererstattung erlaubt oftmals den Preis für die Durchführung der Steuerklärung durch den Fachmann. Versicherte der ARAG private Krankenversicherung, sollten in jedem Falle es nicht versäumen die Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich geltend zu machen.

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