ARAG Krankenversicherung von AssCompact ausgezeichnet

testsieger_kvz
ARAG Krankenversicherung mit Auszeichnung in der Sparte Zusatzversicherungen

Bereits zum 25. Mal in Folge wurde die ARAG Krankenversicherung in der Sparte Zusatzversicherungen von AssCompact ausgezeichnet. Die Vermittlerumfrage „AssCompact Trends“ wird vierteljährlich durchgeführt, kürzlich wurden die Ergebnisse des zweiten Quartals 2014 veröffentlicht. Die ARAG freut sich auf den ersten Platz. Zusätzlich wurde die Gesellschaft in der Status-Quo-Umfrage des Experten-Netzwerks in der Kategorie Zusatzversicherung mit besten Resultaten belegt. Hier standen Tarife für Zahnersatz, stationäre und ambulante Leistungen im Vordergrund. Die Top-Ergebnisse nahm die Gesellschaft zum Anlass, eine anstehende Leistungsverbesserung im Tarif 69 für das Pflegetagegeld zu veröffentlichen.

Tipps der Redaktion:

Die AssCompact-Auszeichnung wird im Abstand von drei Monaten von der deutschen Maklerschaft verliehen. Versicherungsmakler haben die Gelegenheit, die nach ihrer Meinung besten Versicherer auszuzeichnen. Dabei steht neben der privaten Krankenversicherung auch die Zusatzversicherung im Mittelpunkt. Kriterien für die Auszeichnung sind unter anderem die Auswahl der Produkte, aber auch die Zusammenarbeit der Makler mit einem Versicherer. Da die Vermittler im direkten Kontakt mit den Gesellschaften stehen, haben sie einerseits gute Chancen, das Serviceverhalten fundiert zu beurteilen. Andererseits wird man einen Versicherer, mit dem man gut zusammenarbeitet, bevorzugt an einen Kunden empfehlen, sofern das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt. Ein Top-Urteil von AssCompact ist deshalb durchaus als Wettbewerbsvorteil zu interpretieren.

Im Zuge der Veröffentlichung der Testergebnisse gab die Gesellschaft auch bekannt, dass der Pflegetagegeldtarif 69 ab Juli mit einer Leistungsanpassung belegt wird. Hier greift die vereinbarte Dynamik, die eine regelmäßige Erhöhung der Leistung bei höheren Beiträgen vorsieht. Der Hintergrund der Leistungsanpassung sind die steigenden Kosten für die Pflege bei vollstationärer Betreuung. Damit die Erhöhung greift, muss der Pflegetagegeldtarif seit mindestens 24 Monaten abgeschlossen sein, die Tarifstufe darf sich in dieser Zeit nicht geändert haben. Die Veränderung wird zum 01. August 2014 durchgeführt, eine Gesundheitsprüfung oder Wartezeit kommt nicht zum Ansatz. Sie gilt auch für bereits laufende Pflegegeldzahlungen. Auf Wunsch kann der Erhöhung allerdings widersprochen werden.

Mehr zum Thema

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll to Top