ARAG mit höherem Beitrag für Krankentagegeld Versicherte der ARAG Krankenversicherung erhalten in diesen Tagen voraussichtlich Post von ihrer Gesellschaft. Zwar bleiben die Beiträge bei einigen Tarifen konstant, doch im Bereich des Krankentagegeldes ist mit einer Erhöhung der Prämien zu rechnen. Ob das allerdings ein Grund zur Kündigung ist, bleibt zu prüfen.
Kostenlose Beratung für die private Krankenversicherung anfordern >>
[AdsenseBreitresp]
Beitragserhöhung und Konsequenzen
Wie der Versicherer vor wenigen Tagen bekannt gab, müssen Versicherte mit einer Krankentagegeldversicherung, mit einer moderaten Erhöhung der Beiträge rechnen. So haben Angestellte mit einer Krankentagegeldzahlung ab Tag 43 eine leichte Anhebung zu erwarten.
Erhöht der Versicherer seine Prämien, steht dem Versicherten ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Ob eine angemessene Erhöhung allerdings ein Grund zur Kündigung ist, sollte man immer sorgfältig prüfen. Denn bei Angestellten ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung immer zwingend und sollte gemeinsam mit dem Tarif zur Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Es erscheint wenig sinnvoll, auf andere Gesellschaften zurückzugreifen. Solange sich die Erhöhung der Prämie in einem überschaubaren Rahmen bewegt, empfiehlt es sich, sie zu akzeptieren ohne über eine Kündigung nachzudenken. Gleiches gilt natürlich auch für Selbständige, die nicht verpflichtet sind, ein Krankentagegeld abzuschließen, die es aber zur eigenen Absicherung im Krankheitsfall immer tun sollten. Da auch eine Reihe weiterer Versicherer der Privaten Krankenversicherung bereits Erhöhungen kommuniziert haben, ist es dieser Tage ratsam ruhe zu bewahren und die Entwicklungen der Beiträge zu beobachten.
Tipps der Redaktion: