Anzeigepflicht Private Krankenversicherung

Unter der Anzeigepflicht für die Krankenversicherung versteht man die Anzeige aller Vorerkrankungen und Risikofaktoren, die von dem Zustand eines gesunden Versicherten in irgendeiner Hinsicht negativ abweichen. Die Anzeigepflicht für die Private Krankenversicherung spielt nicht nur für die PKV Beitragsberechnung eine große Rolle, sondern auch für die Leistungserstattung durch den privaten Versicherer.

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Der Anzeigepflicht muss ein Versicherter bei der Antragstellung zum Vertragsabschluss nachkommen. Er ist dann verpflichtet, alle ambulanten und stationären Behandlungen der letzten fünf bis zehn Jahre anzuzeigen. Auch chronische Erkrankungen müssen angegeben werden sowie eine Sehschwäche. Im dentalen Bereich sind fehlende Zähne anzuzeigen sowie anstehende Behandlungsmaßnahmen. Auch wer Raucher ist muss mitunter den Zigarettenkonsum angeben. Letztendlich geht es auch um eine eigene Einschätzung des individuellen Gesundheitszustandes.

Der Zeitraum, der von der Gesellschaft erfragt wird, liegt meist bei drei, fünf oder zehn Jahren, er ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Bei der Antragstellung für die PKV ist die Anzeigepflicht äußerst ernst zu nehmen. Verlangt man zu einem späteren Zeitpunkt die Übernahme von Behandlungskosten aus einer Vorerkrankung, dann kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn sie nicht im Antrag bereits angegeben wurde. Die Gesellschaft macht dann eine Verletzung der Anzeigepflicht durch den Versicherten geltend. Die Folgen einer solchen Anzeigepflichtverletzung sind Leistungsausschlüsse oder im schlimmsten Fall sogar Vertragskündigungen.

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