Anwartschaftsversicherung PKV

Eine Anwartschaftsversicherung kann in Frage kommen, wenn man sich heute das Recht zusichern möchte, eine Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt weiterzuführen. Eine Anwartschaft wird unterschieden in die große und die kleine Anwartschaftsversicherung.

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Eine große Anwartschaftsversicherung macht rund 30 bis 35 Prozent des regulären Monatsbeitrags aus. Sie erfordert keine erneute Gesundheitsprüfung, kein neues Eintrittsalter und keine Wartezeit. Bei der großen Anwartschaftsversicherung werden auch Altersrückstellungen zur Erhaltung der Beitragsstabilität im Alter gebildet.

Die kleine Anwartschaftsversicherung macht dagegen nur etwa 15 bis 20 Prozent des Beitrags aus. Auch hier wird keine erneute Gesundheitsprüfung fällig und keine Wartezeit verlangt, es wird aber das neue Eintrittsalter bei der Berechnung des Beitrags angesetzt. Wer vor hat sich in der privaten Krankenversicherung zu versichern, ist gut beraten vor einer Entscheidung für eine bestimmte Gesellschaft einen PKV Beitragsvergleich durchzuführen.

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